Mein Vater hatte das Berliner Testament gemacht. Darf meine Mutter das Grundstück weiter verschenken an ihren Neffen, obwohl ich als nächster stehe als Erbe?

3 Antworten

Ja wie jetzt? Hat dein Vater zusammen mit deiner Mutter ein Berliner Testament gemacht, in dem du von beiden als Nacherbe eingesetzt wurdest oder hat er nur Deine Mutter zur Alleinerbin erklärt?

Das gemeinsame (Berliner) Testament bindet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes drinsteht (auch da gibt es) den zuletzt Versterbenden (also deine Mutter).

Ich glaube allerdings nicht, dass du gegen die Schenkung jetzt etwas machen kannst. Im Erbfall, wenn also deine Mutter stirbt, kannst du dich - wenn es eines ist - auf das Berliner Testament berufen und nach § 2287 BGB Forderungen stellen https://dejure.org/gesetze/BGB/2287.html.

Pech gehabt. Vor dem Ableben kann jeder mit seinem Geld machen was er will. 

Warum sollte jemand mit seinen Dingen nicht tun können, was er/sie auch immer tun möchte?