Was passiert mit der zweiten Hälfte eines Grundstücks, wenn das Erbe ausgeschlagen wird es damit an den Staat geht?
Hallo,
meine Schwester und ich haben von unserem Vater eine Waldfläche (Wert etwa 2000€) zu je 1/4 Anteilen (zusammen 1/2) geerbt. Unserer Mutter gehört nach wie vor die andere Hälfte. Da unsere Mutter Alkoholikerin ist, zudem stark verschuldet und vermutlich immer noch im Insolvenzverfahren steckt, werden wir Ihr Erbe im Todesfall ablehnen. Zudem gehen wir davon aus, dass auch niemand anderes das Erbe annehmen wird.
Meines Wissens nach geht die Hälfte des Grundstücks damit an den Staat. Ist dies korrekt? Kann der Staat dann den Verkauf des Grundstücks fordern?
Meine Schwester und ich würden das Grundstück prinzipiell gerne verkaufen. Obwohl unsere Mutter bereit ist uns Ihren Anteil zu überlassen, denke ich dass dies schwierig wird. Ein Verkauf oder eine Schenkung Ihrer Anteile an uns ist aufgrund des Insolvenzverfahrens wohl problematisch (oder gibt es hier Ausnahmen / Freibeträge? Kann der Betrag frei gewählt werden?). Ob unserer Mutter das Grundstück bei ihrem Insolvenzverfahren angegeben hat ist uns nicht bekannt.
Zudem interessiert uns, ob wir durch den Teilbesitz irgendwelche Probleme beim Ablehnen des Erbes haben werden.
2 Antworten
Wie eilig ist es?
1. Möglichkeit: Käufer suchen, kaufvertrag vorbereiten, Mutter mit unterschreiben lassen, ihr 1/2 des Kaufpreises berweisen lassen. Thema erledigt.
2. Möglichkeit: Abwarten bis der Erbfall eintritt. Erbe Ausschlagen. Staat als Erbe wird versteigern lassen. Da keiner 1/2 Waldgrundstück haben will, könnt Ihr es für "nen Appel und nen Ei" ersteigern und danach vernünftig verkaufen.
Was spricht dagegen, einfach jetzt zu verkaufen? Die Mutter gibt dann ihren hälftigen Verkaufserlös beim Insolvenverwalter an und muß den Betrag dann vermutlich abführen. Freibeträge gibt es m.E. nur bei Erbschaften.
Ich würde da nicht tricksen, es soll ja das Insolvenzverfahren nicht gefährdet werden. Evtl. muß der IV auch zustimmen.
Auf jeden Fall sollte die Variante mit der Erbausschlagung/halbes Grundstück geht an den Staat vermieden werden. Das wäre schon sehr umständlich.
Wenn Ihr erst den Anteil der Mutter kauft und dann verkauft, fallen auch doppelte Gebühren/ Grunderwerbssteuer an, oder?