Hallo Zusamen,

meine Schwester und ich haben von unserer Mutter eine Eigentumswohnung geerbt. Diese wird allein von meiner Schwester bewohnt. Soweit ich weiß kann ich für meinen Anteil an der Wohnung eine Nutzungsentschädigung verlangen, da sie ja nur von Ihr bewohnt wird. Die Frage ist nun ob das Jobcenter die Nutzungsentschädigung für Ihre Hälfte bezahlt. Die Nebenkosten werden ihr auch nur zur Hälfte übernommen, da das Amt darauf verweist, dass mir die Hälfte gehört. Die Summe der Nutzungsentschädigung und der Nebenkosten liegt ungefähr bei der Höhe der Miete einer Einzimmerwohnung. Nun weiß ich auch nicht ob das Jobcenter Sie dann zum Auszug zwingt oder ob es die Kosten übernimmt.

Danke im Voraus und freundliche Grüße