Was passoert mit einem Privatdarlehen, wenn der Darhlehnsgeber stirbt?
Ich habe eine spezifische frage.
Folgendes Szenario:
Eine Mutter leiht ihrer leiblichen tochter ca 40.000 Euro mit einem privaten Darlehensvertrag der schriftlich festgehalten wird.
Beide unterschreiben.
Bevor das darlehen zurückgezahlt wurde verstirbt die Mutter,
und damit der Darlehensgeber.
Der Darlehensgeber hat aber 2 weitere Kinder ( also 3 gesammt ).
Was passiert mit dem Darlehensvertrag ?
1. Wird der tochter 1/3 des darlehens erlassen, weil sie selber erbt und zahlt den rest an die geschwister ?
2 . Zahlt sie den vollen betrag an die beiden geschwister?
3. Das darlehen verfällt ?
2 Antworten
Dann gehört der Erstattungsanspruch aus dem Darlehen mit zum Erbteil .... 3 Kinder jeder hat dann Anspruch auf ein Drittel dieses Anspruches. .....auch die Schuldnerin, welche dann nur noch den ausstehenden Darlehensbetrag ( zwei Drittel ) anteilig an die Geschwister zurückzahlen muss.
Die Restdarlehensforderung der Mutter an die Tochter gehört zum Nachlass. In Höhe von 1/3 erbt die Tochter diese Forderung. 1/3 ihrer Verbindlichkeit hebt sich somit mit der geerbten Forderung auf. An die anderen Miterben zahlt die Tochter jeweils ein Drittel der Restforderung zurück.