Freundin führt Haushalt von Eigentumswohnung - keine Miete?

Ich lebe mit meinen Freund in seiner abbezahlten Eigentumswohnung. Ich studiere und verdiene nur wenig Geld d.h hatten wir ein einvernehmliches Abkommen dass ich alleine den gesamten Haushalt führe und dafür keine Betriebskosten zahlen muss. Dennoch bezahle ich immer unsere Lebensmittel und alltägliche Notwendigkeiten für uns von meinem Geld. Wenn wir essen gehen was selten vorkommt (1-2 im Monat) bezahlt zumeist er.

1te Frage: Findet ihr das fair oder wäre 50:50 für Lebensmittel eher angebracht?

Zudem habe ich vor Kurzem meinen Job gekündigt - bin aus psychischen Gründen arbeitsunfähig gemeldet und muss meine Therapie worauf ich nicht verzichten kann natürlich auch selber zahlen.

Außerdem ist die Wohnung nicht vollständig eingerichtet und insgesamt leider noch sehr ungemütlich (auch essentielles wie ein Staubsauger fehlt.) Er möchte die Möbel selber aussuchen und dann unter uns zwein die Kosten aufteilen. Gebrauchtes zu kaufen kommt für ihn nicht in Frage und ich habe leider nur wenig Erspartes und kann mir dies fast nicht leisten außerdem befürchte ich im Falle einer Trennung evtl. nichts oder nur wenig zurückzubekommen.

2te Frage: Kann er von mir verlangen seine Wohnung mit einzurichten? Ich will mich nicht wie die Made im Speck verhalten und hätte ich mehr Geld wär es natürlich kein Thema für mich. Wie würdet ihr euch verhalten?

Danke für eure Meinung

Eigentumswohnung, Haushalt
Geld beschaffung, was wäre Cleverer und wieso?

Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung in Düsseldorf die bereits abgezahlt ist. Mitte 2025 wären die 10 Jahre Haltefrist rum wonach ich steuerfrei verkaufen könnte. Meine Überlegung nun, verkaufen und mit dem Geld ausserhalb von Düsseldorf 2-3 günstigere Wohnungen kaufen um die Mieteinnahmen zu maximieren. Oder die bereits abgezahlte Düsseldorfer Wohnung weiterhin behalten neu beleihen und von diesem Geld dann weitere Wohnungen kaufen !?!

Wobei es mit dem neu beleihen aktuell keinen Sinn machen würde bei den hohen Zinsen jetzt gerade von 3,5-4,5% oder ?

Wie würdet ihr vorgehen um weiter das Immobilien Portfolio zu vergrößern bzw. das Einkommen zu maximieren ?

Habe 7 weitere Wohnungen und ein Reihenhaus in dem wir selber Wohnen deren Baufinanzierungen ab 2027 2028 2029 2031 nach und nach jeweils nach 10 Jahren auslaufen wo ich jeweils eine Anschlussfinanzierung bräuchte. Auch da wären die hohen Zinsen nicht von Vorteil....sollte ich daher die abgezahlte Wohnung verkaufen und die auslaufenden Finanzierungen bzw. Wohnungen ablösen so das ich einige Wohnungen abgezahlt hätte und für diese keine Anschlussfinanzierungen mehr bräuchte ?

Aktuell bin ich 46 Mein Ziel wäre es vor 60 in Rente zu gehen durch eigene finanzielle mittel oder dem was ich mir bis dahin aufbaue um nicht bis 67 weiter buckeln zu müssen.

Wie würdet ihr vorgehen was wäre am Cleversten ?

Würde mich sehr um Tipps und Hilfe freuen

Danke

Anschlussfinanzierung, Baufinanzierung, Eigentumswohnung, Zinsen
Muss ich Schenkungssteuer bezahlen?

Hallo,

mein Ex-Partner (waren nie verheiratet) haben vor 10 Jahren gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft. Die Wohnung hat 90.000€ gekostet und haben insgesamt ein Darlehen von 115.000€ (Renovierung,Notarkosten etc) aufgenommen. Im Grundbuch stehen wir beide drin und auch im Darlehensvertrag.

Seit der Trennung vor 5 Jahren lebe ich alleine in der Wohnung.

Nun endlich "erlaubt" mir die Bank, dass ich das Darlehen alleine übernehmen kann und will somit die Wohnung nur noch auf mich laufen lassen. Für meinen Ex ist das gar kein Problem. Wir haben uns im "guten" getrennt und er ist froh, wenn er aus dem "Schulden" rauskommt und er mit seiner neuen Lebensgefährtin neu anfangen kann und somit will er mir seinen Anteil schenken bzw ich muss ihn nicht ausbezahlen.

Ich habe mir jetzt nochmal einen Extrakredit aufgenommen, da nochmals Notarkosten, Grundbuchetc dazukommen.

Ich habe jetzt alles in die Wege geleitet und nun bekam ich vorab vom Notar schonmal den Urkundenentwurf bekommen. Nun steht darin, dass ich eventuell eine Schenkungssteuer zahlen muss.

Jetzt zu meiner Frage.

Muss ich eine Schenkungssteuer bezahlen, wenn von dem Darlehen das ursprünglich 115.000€ betrug noch 90.000€ offen sind. Also muss ich dafür das ich die Schulden demnächst alleine übernehme auch noch eine Schenkungssteuer zahlen?

Ich hoffe Jemand kann mir meine Frage beantworten.

Vielen Dank.

Lg Janina

Darlehen, Eigentumswohnung, Schenkungssteuer
AfA bei Eigentumswohnung in Verbindung mit Sondernutzungsrecht?

Guten Tag,

ich hadere gerade mit der Berechnung des FA für die Kaufpreisaufteilung nach der Restwertmethode, aus der sich am Ende nur ein Gebäudewert von 53% am Gesamtkaufpreis ergibt. Das ist natürlich für die Abschreibung ein äußerst mäßiger Wert.

Die Fakten: Objekt: Vermietete Eigentumswohnung in 6-Parteien-Haus in Düsseldorf, Dachgeschoss. Kaufpreis inkl. Kaufnebenkosten 08.2015 ca. 150.000. Bodenrichtwert nach Boris in 2015 490 €/qm. MEA 20%. Neben dem großen Grundstück von ca. 620 qm, auf dem das Haus steht, gibt es noch ein paar "Nebenflächen" wie Wege, Plätze für Mülltonnen etc., für die auch ein (kleinerer) MEA im Grundbuch eingetragen ist. In Summe sind es 131 qm, die das FA für den Boden veranschlagt.

Das Mehrfamilienhaus nimmt ca. 50% des "Hauptgrundstücks" ein, auf der übrigen Fläche befinden sich zwei Gärten, die den unteren beiden Wohnungen zugeteilt sind und auch nur von diesen betreten bzw. genutzt werden können. So ist das auch in der Teilungserklärung inkl. Skizze vermerkt.

Ich frage mich, warum "mein" Bodenanteil (vermutlich, weil ich natürlich die Berechnungen der anderen nicht kenne) genauso hoch veranschlagt wird wie der der beiden EG Wohnungen, obwohl ich bzw. mein Mieter diese Fläche niemals werden nutzen können.

Idee: Ich lege Widerspruch ein und versuche mit ähnlichen Argumenten wie oben den Bodenanteil zu halbieren (die Fläche mit den Gärten der beiden unteren Wohnungen nehme ich also raus), mit welchem dann die weitere Berechnung durchgeführt wird, also 310 qm * 0,2 = 62 qm (+ die Anteile der anderen kleinen Flurstücke).

Ist der Gedanke soweit nachvollziehbar oder hat das ganze keine Aussicht auf Erfolg?

Über fachkundige Meinungen würde ich mich freuen!

AFA, Eigentumswohnung
Eigentumswohnung aus den 1970er - Schlechte Investition wegen Asbestgefahr?

Hallo zusammen,

Ich erwäge - auch auf Grund der Niederigzinslage - eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.

Jetzt habe ich eine gefunden die mir gut gefällt, Finanzierung steht im Prinzip und nächste Woche wäre der Notartermin.

Auf Grund eines aktuellen Zeitungsartikel wurde ich jetzt aber auf das Thema Schadstoffbelastung aufmerksam. Asbest wurde wohl in den 60ern und 70ern noch stark verbaut. Mir war nicht bewusst das das heute noch ein Thema ist, aber im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden, wurden private Gebäude wohl diesbezüglich kaum saniert.

Die Wohnung ist in einem Hochhaus mit klassischen "Eternitplatten" Fassade. Auf Nachfrage beim Makler wurde mir mitgeteilt, dass nichts über eine Schadstoffbelastung bekannt ist, das Thema aber nicht ausgeschlossen werden kann. Ich könnte ein Gutachten erstellen lassen, wenn ich sicher sein will.

Mein Vater meint auf Grund des Baujahres (1972), muss man davon ausgehen, dass eben Asbest mindest in der Fassade vlt. auch anderswo verbaut ist. Das Gutachten wäre dann rausgeschmissenes Geld.

Tatsache ist, dass wenn das mal entsprechend saniert werden muss, das wohl ganz schön teuer werden wird und die Wohnung als Investment dann ein ganz schöner Fehlgriff gewesen wäre.

Ich kann das Risiko allerdings nicht einschätzen, dass da mal diesbezüglich was gemacht werden muss.

Wie seht ihr das als? Sollte man generell von solchen Bauten (wie eben bspw. Hochhäuser aus den 70ern) Abstand halten? Asbest ist ja erst seid 1993 verboten, das würde also die Menge der potenziellen Kaufobjekte ganz schön einschränken.

Danke und Gruß Jonas

Eigentumswohnung, Immobilien, Sanierung
Wohnung seit 1 Jahr nicht vermietbar, wg. Wasserrohrschaden. Wer zahlt mir den Mietausfall?

In dem Forum "gutefrage.de" habe ich diese Frage gestellt. Aber vielleicht gehört sie eher hierhin:


Hallo, seit fast einem Jahr ziehen sich die Reparaturen dieses Fallrohres (vom Dach bis Keller), das im Schacht direkt an meiner kleinen Wohnung ist. Dieses Apartment ist seit ca. 1 Jahr nicht vermietet und ich wohne in einer anderen Stadt, 2 Autostunden entfernt.

Als ich vor ca. 9 Monaten zu der Wohnung fuhr, um sie vermietfertig zu machen, entdeckte ich den aufbebrochenen Schacht: ein riesiges Wandloch im Bad! Ich erfuhr, dass der Hausmeister einen Wohnungsschlüssel zu meinem Apartment hat und die Handwerker immer reinließ. Über die Reparaturmaßnahmen wurde ich nicht informiert. Über Planung und Ende der Maßnahmen sagte der Hausmeister immer nur "Tja, wir wissen nicht, wann die Handwerker weitermachen."

Jedes Mal, wenn ich zu dem Apartment fuhr, um Fotos für die Anzeige zu machen, war ich entsetzt, dass nichts voranging. Zwischenzeitlich wurde auch noch die Decke des Bades eingerissen. Das Apartment ist absolut nicht vermietbar! Seit 1 Jahr!!

Wir haben auch eine Hausverwaltung, die mir aber immer nur unpräzise antwortet, also genauso wie der Hausmeister. Ich fühle mich hilflos, weil ich nicht weiß, was ich machen kann. "Sie müssen diesen Mietausfall einfach so hinnehmen." lt. Hausverwaltung, "da es keine Versicherung fur Mietausfall gibt. Und dass die Handwerker so lange bauchen, dafür könne die Hausverwaltung nichts." Das kann doch nicht sein. Ich versteh das nicht.

1.) Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, damit ich mal eine Orientierung bekomme. Ist das richtig, dass man als Vermieter eben einfach Pech hat, wenn die Handwerker angeblich nicht schneller arbeiten, aus welchen Gründen auch immer?

Am Dienstag ist eine Wohneigentümergemeinschafts-Versammlung und ich geh da zum 1. Mal hin.

2.) Wie kann ich mein Interesse vorbringen, dass mir der Mietausfall bezahlt wird? (von wem eigentlich?)

3.) Und habe ich ein Recht auf ausführliche Informationen, wenn es um mein Apartment geht? Kann der Hausmeister einfach ohne Rückfragen die Handwerker in die Wohnung lassen?

Vielleicht ist auch alles richtig gelaufen und ich bin irritiert.

Ich bitte um Hilfe und Anregungen und sag schon mal "Danke" im Voraus.

Eigentumswohnung, Mieter, Mietrecht, Reparatur, Sanierung, vermieter, Versicherung, wohnung, Zahlung
Wie komme ich aus Wohnriesterfinanzierung heraus ohne große Schwierigkeiten zu bekommen

Hallo, ich finanziere meine ET-Wohnung mithilfe eines Wohnriester-(Voraus-)darlehens der BSP Schwäb. Hall. Das heißt ich habe von der Bausparkasse vor 3 Jahren 65000,- EUR erhalten, die mir zum Erwerb meiner ETW gefehlt haben. Im Gegenzug zahle ich den Bausparer (auch mithilfe der Riesterförderung) nach und nach ab.

Leider habe ich in den letzten Jahren kaum Geld angespart und benötige daher noch ca. 9 Jahre bis ich mit der "Ansparphase" fertig bin und in die "Abzahlphase" gelange. Vorher hab ich anscheinend keine Möglichkeit, Sondertilgungen einzubringen, sodass ich lt. Berater keine Möglichkeit habe, vorher mit der Ansparphase fertig zu werden.

Problem ist, dass ich aufgrund einer bevorstehenden Hochzeit zu Geld komme und die Finanzierung damit theoretisch abschließen könnte. Meine Verlobte möchte nicht in dieser Wohnung leben, weil sie sich dort absolut nicht wohl fühlt, sodass es uns am liebsten wäre, ich würde die Wohnung abzahlen und verkaufen. Leider geht das ja anscheinend nicht.

Gibt es eine Möglichkeit, eine Riesterfinanzierung aufzulösen bzw. zu kündigen? Ich wäre definitiv dazu bereit, eine klassische Rieser-RV abzuschließen und die zuvor erhaltenen staatlichen Zuschüsse aus dem Wohnriester in die RV "umzuschichten", um nichts zurückzahlen zu müssen. Spielt da die Bausparkasse mit?

Ich möchte einfach nicht ein knappes Jahrzehnt an diese Wohnung gebunden sein, wenn ich hier gar keine Zukunft habe. Eigentlich möchte ich gemeinsam mit meiner Frau ein Haus kaufen (oder ein Geerbtes renovieren) und das Geld aus dem Verkauf der ETW in die Finanzierung des Hauses (oder der Renovierung) einfließen lassen.

Es wäre schön, wenn mir jmd helfen könnte. Leider habe ich zu dieser Problematik noch keinen passenden Beitrag gefunden. Evlt. hat jmd ähnliche Probleme mit dieser unflexiblen Wohnriesterfinanzierung gehabt?

Danke im Voraus Martin

Bausparkasse, Eigentumswohnung, Finanzamt, Finanzierung, Kündigung, Wohn-Riester
AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung

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