Was passiert mit einem Elterndarlehen beim Tod der Eltern?
Was passiert mit einem Darlehen, wenn der Darlehensgeber stirbt? Konkreter Fall: Ein Elternteil mit 2 Kindern hat zu Lebzeiten dem Kind A ein Darlehen über z.B 30.000 Euro gegeben. Das Darlehen nie zurückgezahlt und vom Vater auch nie eine Zahlung gefordert. Was passiert mit diesem Darlehen nach dem Tod des Vaters? Wird es Kind A vom Erbe abgezogen?
1 Antwort
Das käme darauf an, ob hier überhaupt ein Darlehen vorläge. Zwar wäre eine Fälligkeit ohne Zinsen bei Tod des Darlehensgebers denkbar, genausogut aber eine stillschweigende Schenkung.
Je nachdem was B hier beweisen könnte und wann das Geld hergegeben wurde, käme eine Nachlassforderung ebenso in Betracht wie ein Pflichtteilsergänzungsanspruch des A.
G imager761