Erbt Schwiegertochter oder Enkel?
Verwitwete Mutter A stirbt, hat 3 Söhne, einer davon ist schon viele Jahre davor gestorben und hinterlässt Frau (Schwiegertochter ) und 2 Kinder (der verstorbene Sohn und seine Frau (Schwiegertochter) hatten ein gemeinschaftliches Testament bei welchem sie sich gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt haben)
Wer erbt jetzt den Anteil des verstorbenen Sohnes nach dem Tod der Mutter A? die Schwiegertochter oder die Enkel ?
4 Antworten
Die Witwe ist am Nachlass ihrer Schwiegermutter gesetzlich überhaupt nicht erbberechtigt. Schwiegerkinder haben entgegen einer weit verbreiteten Annahme keinerlei gesetzliches Erbrecht. Stirbt wie hier ein Kind als (Mit-)Erbe vor dem Erblasser A, also vor seiner Mutter, so tritt nicht etwa ein Ehepartner an dessen Stelle es sei denn, es wurde ihm etwas durch Testament von A zugewandt oder er wurde ausdrücklich von A zum Ersatzerben bestimmt.
Hier treten die Kinder des vorverstorbenen gesetzlichen Erben, die Enkel der A, n. Maßg. d. § 1924 III BGB in das Erbrecht ihres vorverstorbenen Vaters als gesetzl. Erben der A.
Auch das gemeinschaftliche Testamant der Schwigertochter mit ihrem vorverstrobenen Mann ist hierbei bedeutungslos: Da der Ehegatte vor dem Erbfall seiner Mutter verstarb, gab es kein Erbrecht am Nachlass der A, der auf sie übergegangen wäre.
G imager761
Es geht nach der Blutlinie.
Die beiden Söhne je 1/3, das Drittel des verstorbenen Sohns teilen sich dessen Kinder.
Die Schwiegertochter ist nicht erbberechtigt.
§ 1924 BGB.
In dem gemeinschaftlichen Testament setzten sich die Schwiegertochter und ihr vorverstorbener Mann jeweils als Alleinerbe ein. Darin ist geschrieben, dass die Kinder erst nach dem Ableben von beiden Eltern erben. Ist das auch hinfällig? Bin gerade echt verwirrt
Es müssten die beiden Kinder des verstorbenen Sohnes erben. Daran ändert auch das gemeinschaftliche Testament nichts. Der Fall ist schon erledigt.