Mein Sohn und ich stehen zu ja 50% im Grundbuch.
Das Verhältnis zu meiner Schwiegertochter ist leider sehr schlecht. Mein Sohn und ich stehen zu je 50% im Grundbuch wir zahlen noch ab , mein Sohn beteiligt sich natürlich daran. Wie kann ich verhindern, dass sie im Ernstfall ausgezahlt werden will oder andere Erbansprüche geltend macht.Sie will das Haus nicht, auch nicht im Erlebensfall mit meinem Sohn hier einziehen. Schon gar nicht solange ich lebe.Ich bin 73 Jahre und habe das Haus seit 14 Jahren alleine instand gehalten wohne darin und kann mir keine separate Wohnung leisten
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Wie kann ich verhindern, dass sie im Ernstfall ausgezahlt werden will oder andere Erbansprüche geltend macht.
Ihren lebzeitigen Auszug können Sie durch ein gemeinsam mit ihrem Sohn grundbuchlich eingetragenes Wohnrecht verhindern.
Einen Erbanspruch ihrer (mit ihrem Sohn nicht in Gütertrennung verheirateten) Schwiegertochter über den Miteigentumsanteil Ihres Sohnes an dem Haus nur dann, wenn er darüber ein Testament zu Ihren Gunsten abschlösse.
Dennoch, dass Sie beim Vorversterben Ihres Sohnen Pflichtteilsansprüche in Geld an seine Erben aufzubringen oder nach Ihrem Tod den Verkauf an einen Dritten hinzunehmen hätten, kann man nicht ausschließen, es sei denn, ihr Sohn gibt seinen grundbuchlichen Miteigentumsanteil durch Schenkung oder Verkauf an Sie auf :-(
G imager 761