Wohnrecht der Schwester?
Meine Schwester hat lebenslanges Wohnrecht in unserem Elternhaus! Unsere Mutter wohnt in einer seperaten Wohnung bei ihr. Sie zieht jetzt mit ihrer Familie in ein eigenes Haus. 3 Fragen habe ich
- Erlischt das Wohnrecht?
- Kann sie entscheiden ob die Wohnung vermietet werden kann und wer dort einzieht?
- Was passiert beim Tod unserer Mutter mit dem Erbe?
2 Antworten
- Wir kennen den Vertrag nicht, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde.
- Wir kennen den Vertrag nicht, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde.
- Wir kennen den Vertrag nicht, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde.
Die Frage ist nicht beantwortbar.
Warum hat Deine Schwester ein lebenslanges Wohnrecht bekommen? War das ein Ausgleich, dafür, dass Du etwas bekommen hast?
Wurde ihr das Wohnrecht gewährt, solange sie es selbst ausüben kann?
Wir kennen den Vertrag nicht, aber in dem sind diese Dinge verborgen.
Was mit dem Erbe passiert kann man auch nur sagen, was das Erbe ist. Ist das fragliche Haus schon von Eurem Vater ererbt worden? Gibt es da eine Bindung bezüglich Nacherbe, weil es ein Berliner Testament gab?
Ohne die komplette Geschichte zu kennen, ist alles stochern im Nebel.
Erlischt das Wohnrecht?
Nein, sofern nicht ausdrücklich für diesen Fall vereinbart, besteht das Wohnungsrecht auch bei Nichtnutzung fort.
Kann sie entscheiden ob die Wohnung vermietet werden kann und wer dort einzieht?
Ja, denn die Wohnung steht ihr wie gesagt unverändert zur Verfügung, die darf garnicht vom Eigentümer vermietet oder anderen überlassen werden. Auf das Wohnrecht kann die Schwester hingegen einvernehmlich verzichten und die Grundbucheintragung löschen lassen, auch gegen Entschädigungszahlung. Dann hat sie aber kein Mitspracherecht über die späteren Mieter. Sie selbst darf es allerdings nicht vermieten, sondern nur Familienangehörige oder Pflegekräfte aufnehmen. Auch dass konnte mit Wohnungsrecht anders vereinbart werden.
Was passiert beim Tod unserer Mutter mit dem Erbe?
Es geht durch testamentarische oder gesetzliche Erbfolge an die Erben. Mit grundbuchlich eingetragenem Wohnungsrecht, das erlischt erst durch Erklärung oder Tod der berechtigten Schwester.