Hallo, wie ist die Verteilung in einer Erbengemeinschaft, wenn eine Partei verstirbt?

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Du sagst es ja selbst schon:

- Die Mitglieder der Erbengemeinschaft sind gegenüber dem ersten Erbfall berechtigt, entsprechende Anteile des Nachlasses zu beanspruchen. In Deinem Fall: 1/3.

- Verstirbt ein Mitglied der Erbengemeinschaft, so ist dies ein separater Erbfall. Die dann Erbberechtigten aus dem zweiten Erbfall treten an Stelle des Mitglieds der ersten Erbengemeinschaft. In Deinem Fall: 1/3 des Erbanteils des Verstorbenen, d.h. 1/9.

Steuerlich ist zu beachten, daß für den ersten Erbfall durchaus noch Erbschaftsteuern anfallen können, auch wenn dies bei einer anderen Reihenfolge des Eintritts der Erbfälle nicht so wäre, da der Erbanteil auf mehrere Erben aufgeteilt würde.

Es geht immer nach Linien. Also der Verstorbene vererbt an seine Erben (hier 3 Kinder). Also die beiden anderen Erben halten wie bisher je Ihr 1/3, und die Kinder des Dritten haben jeder 1/9, also 1/3 von 1/3.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.