Probleme einer Erbengemeinschaft beim Räumen eines verkauften Hauses
Hallo, eigentlich ist der schwierigste Teil schon : das zu dritt geerbte Haus wurde endlich verkauft. Nun weigert sich einer, die Dinge zu teilen und zu räumen. Es ist quasi nichts Wertvolles vorhanden, ca. die Hälfte könnte aufgeteilt werden, die andere würde sowieso entsorgt. Unser Querulant möchte aber auf Kosten der Erbengemeinschaft einlagern lassen, da er seinen Willen nicht bekommt. Lieber schadet er auch sich, als einfach zu räumen. Was können die beiden anderen unternehmen
2 Antworten
Vorschlag, Sitzung der Erbengemeinschaft per Einschreiben Rückschein einberufen.
Dann einen Verteilungstermin festlegen. Wenn der Erbe sich nicht beteiligten will alleine Teilen, ihm ein paar Tage zeit geben sich was abzuholen und dann den Rest entsorgen.
Hallo SegKat,
auch für dieses Problem hat das Gesetz einen Paragraphen:
Sind sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses nicht einig, entscheidet die Stimmenmehrheit darüber, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht (vgl. § 2038 Abs. 2 BGB i.V.m. § 745 BGB).
Haltet eurem Querulanten diesen Paragraphen vor die Nase, dann wird er schon nachgeben oder muss die Konsequenz hinnehmen.
Der Beschluss für den überstimmten Erben ist nur bindend, wenn die Maßnahme, über die abgestimmt wurde, zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich ist ! Das nach Hausverkauf eine Räumung der Immobilie erfolgen muss, ist zwangsläufig und gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses !
K.