Als Neffe erben - muss ich für die Pflegekosten meines Onkels gegenüber dem Sozialträger aufkommen?
Mein Onkel lebte 6 Jahre im Pflegeheim. Er hatte keine weiteren angehörigen. Als Neffe musste ich für die Pflegekosten bzw. die vom Sozialträger übernommenen Zahlungen an das Pflegeheim nicht aufkommen. Ändert sich das, wenn ich jetzt nach dem Tod meines Onkels als Neffe das Erbe meines Onkels antrete?
1 Antwort
Ja das ist anzunehmen (?) wenn es Nachforderungen von Sozialleistungen sind. Denn in dem Moment haftet der Erbe mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses (vgl. § 102 Abs. 2 SGB XII).