Da ich auf Grund meiner Körperbehinderung nicht voll für meinen Lebensunterhalt sorgen kann, beziehe ich Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt). Mein Vater ist gestorben, meine Mutter nun auch.

Jetzt wird das Erbe zwischen uns 3 Brüdern aufgeilt.

Kann die Grundsicherung mein Erbteil geltend machen, wenn ich mein Erbe ausschlage zumal ich weiß, dass ich Schulden erbe? Oder kann ich einfach ausschlagen? Wer kann mir da was sagen?