Hangsicherung,wer ist zuständig?
Hallo zusammen,
es gibt einige Problem.Das bebaute aber unbewohnte (30 Jahre)Nachbargrundstück ist auf gleicher Höhe zur Straßenseite hin nur nach hinten sieht es anders aus.Mein Haus und sein Haus sind in den 70er Jahre gebaut und seins ist voll unterkellert und somit wurde der Hinterteil des Grundstücks ausgebaggert,damit er direkt vom Keller in seinen Garten kommt.Aber jetzt rutscht der Hang und ich Frage mich ,wer dafür zuständig ist um den Hang abzusichern?
Und dann ist noch ein Problem wir haben zwei Mauern in Höhe von 60 cm und der Grenzstein der im Fußweg eingelassen ist liegt genau auf der Mitte von der einen Mauer die an meinem Grundstück steht.Die Mauer ist 6,50 Meter lang und dann hört die Mauer auf und dann kommt auch gleich die Garage,die aber auf der Innenseite von der Mauer sitzt.Gehört die eine Mauer jetzt zu mir oder zu ihm ?
