Grundsteuer B für Grundstück ohne öffentliche Erschließung,?

Vor 10 Jahren haben wir ein Haus gekauft, welches 1935 als Wochenndhaus gebaut und genehmigt wurde. 1952 – 1955 fand eine Erweiterung statt, jedoch ohne Baugenehmigung. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, wegen fehlender öffentliche Erschließung gibt es keine Baugenehmigung (Baurecht)

Bei der Stadt versuchten wir, eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen, leider ohne Erfolgt, da die Zuwegung zum Grundstück nicht öffentlich gesichert ist. Lediglich führt ein privater Weg, über verschiedennen Eigentümerngrundstücke, zu unserem Grundstück, es ist auch keine Baulast eingetragen.

Nach Rücksprache mit den Eigentümer möchten sie keine Baulast für unser Grundstück eintragen lassen, es ist rechtlich nur ein Notweg.

An dem Weg stehen noch weitere Häuser, die abenfalls keine Genehmigung haben. Die gleiche Situation wie bei uns.

Wir hatten eine Ortsbesichtigung mit dem Bauamt, es wurde uns mitgeteilt, daß wir keine Veränderungen vornehmen dürfen, solange das Haus keine Baugenehmigung hat.

Der Flächennutzungplan der Stadt weist dieses Gebiet als Flächen Landwirtschaft aus. Es gibt auch keinen Bebauungsplan.

Die Stadt betrachtet das Gebäude als Schwarzbau mit Duldung.

Sollte das Haus jemals abbrennen, können wir es nicht mehr aufbauen, daher kann es sich ja nicht um Bauland handeln.

Wie kann es sein, das der Gutachterausschuß den Bereich als Bauland im Außenbereich mit 260,00 € pro m² ansetzt.

Das Grundstück mit dem Gebäude ist 1000 m² groß. Das Haus haben wir vermietet.

Der Grundsteuerbescheid vom Finanzamt liegt uns bereits vor, mit 260,00 € pro m² Grundstück.

Ist es sinnvoll, Einspruch zu erheben?

Grundstück
Erdaushub?

Hallo 🙋‍♀️

Im Juni diesen Jahres habe ich einen Bekannten beauftragt, unseren Erdaushub zu entsorgen.

Er besitzt eine Ein-Mann-Firma.

Per WhatsApp haben wir einen Festpreis von 3000 Euro ausgemacht (mit Deponie, Bagger, LKW und Arbeitszeit).

Mitte Juni war es so weit. Mein Bekannter hat einen Arbeiter engagiert, der unseren Aushub entsorgen sollte. Aber leider hat er nur einen Teil entsorgt. Für diesen Teil hat er von uns 1000 Euro bekommen. Uns wurde gesagt, dass der Rest auch noch weg kommt. Nach mehreren Nachrichten, was nun mit dem restlichen aushub ist, wurde ich immer vertröstet, dass momentan keine Zeit ist oder das ich warten muss. Bis heute liegt der Haufen noch auf unserem Grundstück. Es sind mittlerweile fünf Monate vergangen und mein Bekannter hat sich bis heute nicht gemeldet. Nun kommen wir zum wesentlichen Punkt. Er hat mir jetzt eine Rechnung geschickt von 1500 Euro, die ich zahlen soll ( Kosten der Deponie). Wir wären jetzt bei 2500 Euro und es liegt immer noch die Hälfte von unserem Aushub auf dem Grundstück. Wir haben aber weder was unterschrieben noch war das so vereinbart.

Nun meine Frage, bin ich dazu verpflichtet diese Rechnung von 1500 Euro zu zahlen, obwohl er seine Arbeit noch nicht erledigt hat? Hier liegt lediglich kein Vertrag vor. Nur eine "schriftliche Vereinbarung".

Wir möchten auch gerne jemanden anderen beauftragen, da auf diesen Mann absolut kein verlass ist.

Im Voraus bin ich für alles dankbar.

Grundstück, Haftung
Eltern kaufen Grundstück, Kind baut Haus -> Grunderwerbssteuer?

Hallo miteinander,

es liegt folgende Situation vor:

Ein privater Grundstücksbesitzer verkauft ein Baugrundstück. Er hat für die Vermarktung einen Immobilienmakler beauftragt. Der Makler hat ein eigenes Maklerbüro, arbeitet aber auch gleichzeitig auch als "selbstständiger Vermittlungsvertreter" für eine Hausbaufirma, die schlüsselfertige Häuser baut. Der Makler hat als Voraussetzung für den Grundstückskauf die Verpflichtung auferlegt, dass man mit der bestimmten Hausbaufirma bauen muss. Der Makler meint, dass in der Konstellation nur Grunderwerbssteuer aufs Grundstück, aber nicht aufs Haus, anfällt, weil man erst nur einen Planungsvertrag mit der Hausbaufirma abschließt (mit Rücktrittsrecht, falls kein Grundstück gefunden wird), man dann das Grundstück von privat kauft und nach dem Kauf dann den richtigen Werksvertrag mit der Haubaufirma abschließt.

Ich bin mir nach eigenen Recherchen trotzdem unsicher, ob die Grunderwerbssteuer nicht doch auch aufs Haus anfällt, weil es doch eine offensichtliche Verbindung zwischen privatem Grundstücksverkäufer, Makler und Hausbaufirma gibt.

Daher nun meine Fragen:

1) Wie würdet ihr das sehen? Gibt es da die Verbindung zwischen den beiden Einzelverträgen; liegt eventuell sogar ein verdecktes Bauträgermodell vor?

2) Könnte man das ganze umgehen, wenn die Eltern das Grundstück von privat kaufen (und dann natürlich zwischen Eltern und Kind alles richtig privat geregelt würde)? Die Hausbaufirma bräuchte nur einen 2-Zeiler von den Eltern und dann wäre das für die ok. Nach dem Bau und wenn einige Zeit verstrichen ist, würde man dann eine Schenkung vornehmen.

3) Könnte ein Notar in dem Falle richtige Auskünfte geben (um nicht beim Finanzamt anrufen zu müssen und "schlafende Hunde zu wecken"...)?

4) Für den Grundstückskauf müsste kein Kredit aufgenommen werden; nur für das Haus müsste ein Kredit aufgenommen werden. Geht das dann überhaupt, oder würde das Haus dann auch den Eltern gehören, weil man ja auf "fremdem" Grund bauen würde?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe.

Erbe, Finanzamt, Grundstück, Hauskauf, Immobilien, schenkung, Steuern, Bauträger
Wie bewirtschafte ich 2000m2 Grünlandfläche am Besten?

Schönen guten Abend!

Ich würde mich sehr über euren Rat freuen.

Mein Lebensgefährte hat 2000m2 Grünlandgrund bekommen. Nähe Wien und ich denke gut zu bewirtschaften, da alle Flächen rundherum von Bauern betrieben werden.(Zwiebel,..)

Unser Traum wäre es gewesen auf den Grundstück (das sich 1 Min Gehweg von unseren jetzigen Wohnort befindet) ein Haus zu bauen. Leider wird uns das Grundstück NICHT auf Bauland umgewidmet und höchstwahrscheinlich auch nicht auf Agrarland.

Maschinen und Traktoren hätten wir auch zur Verfügung, da meine Schwiegerfamilie daneben eine Schnittblumen Gärtnerei betreibt.

Wir sind top motiviert, haben noch keine Verpflichtungen außer unseren Vollzeitjob und würden wahnsinnig gerne viel Geld in kurzer Zeit verdienen.

Wie gesagt, es kann ruhig sehr anspruchsvoll, anstrengend und zeitaufwendig sein - die nächsten Jahre packen wir das schon nebenbei.

Wenn ihr einen Tipp oder eine Idee hättet, wie wir die nächsten 2-3 Jahren soviel Geld wie möglich rausholen könnten (auch mit sehr viel Arbeit aber wenig Startkapital verbunden) wäre ich euch sehr dankbar.

Auch eine eigene Firma zu gründen wäre denkbar.

Nach den 2-3 Jahren und wenn die eigene Familienplanung beginnt, treten wir in diesen Bereich wieder kürzer - jedoch brauchen wir die nächsten Jahre soviel Erspartes wie möglich, um doch noch den Traum vom eigenen (Bau)Grund mit Haus in naher Zukunft leben zu können.

Danke schon im Vorhinein!

Liebe Grüße

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Geld, Grundstück
Hausvertrag bei Massahaus mit Rücktrittsrecht Grundstück vohrzeitig beeenden?

Guten Abend,

wir haben mit der DFH Haus GmbH (Massahaus) einen Hausvertrag mit Rücktrittsrecht Grundstück Anfang 2020 abgeschlossen. Für die Grundstückssuche haben wir 12 Monate im Rücktrittsvertrag berücksichtigt. Bis heute haben wir leider kein einziges der in Aussichtgestellten Grundstücke angeboten bekommen. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Wir haben von unsere Seite aus Zeitungsanzeigen geschaltet, auf Online Marktplätzen inseriert, Bekannte instrumentalisiert und Laternen beklebt leider alles ohne Erfolg. Wir haben nicht eine einzige Rückmeldung erhalten die auch nur Ansatzweise in unser Budget passt. Aktuell haben wir hier im Umkreis (Düsseldorf) bis 15Km Preise von 490€ - über 1000€ pro m². Dieser Zustand wird sich ja auch bis Januar hier nicht ändern.

Bleibt also nur die Möglichkeit eines Standort wechsels inkl. Jobwechsel was die Kreditwürdigkeit natürlich killt.

Oder man legt den Plan vom Haus erstmal ad acta und guckt in ein paar Jahren mal was machbar ist. Es würde mich einfach erleichtern wenn man jetzt einfach und ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag kommt so wie es der Berater in jedem Verkaufsgespräch immer wieder erwähnt hat. Da es ja aktuell einfach nicht zu realisieren ist.

Leider verstärkt das Internet meine Bauchschmerzen ehr noch zu dem Thema. Ich meine eine so große Firma kann doch nicht mit solch im Internet kosarinden Methoden Arbeiten das wäre doch Rufschädigend.

Da säßen ja alle (Massa, Allkauf, Okal) im selben Boot.

Hat jemand Erfahrung wie die Reaktion der DFH ist?

Im Internet stehen ja ehr ältere Sachverhalte. Und leider meist nix Positives.

Grundstück, Immobilien
Nachträgliche erschließungskosten?

Hallo zusammen,

wir haben 2015 ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, welches in drei Bauabschnitte geteilt ist. Bauabschnitt 1 und zwei sind schon errichtet. Im Neubaugebiet stand eine Werbetafel auf der der Plan für das gesamte Neubaugebiet drauf war und die Aussage “Preis 45€ /qm.

laut Notarvertrag haben wir bisher rund 42,97€ pro qm gezahlt. Im Vertrag steht auch “beitragspflicht noch nicht entstanden”. Wir haben damit angenommen, dass, wenn der 3. Bauabschnitt erschlossen wird, die restlichen 2,03€ pro qm fällig werden. Soweit so gut.

Jetzt wurde mit dem Bau des 3. Bauabschnitts begonnen. Da alle Grundstücke bereits verkauft sind, ist die werbetafel weg (wir haben aber ein Foto davon). Mittlerweile steht auf der Homepage, dass man mit ca. 48€ pro qm kalkulieren kann.

mein Nachbar hat mit der Verbandsgemeinde telefoniert. Diese sagt, dass unser erschließungsbeitrag automatisch auch höher wird. D. H. Der ausgepriesene Preis für das voll erschlossene Grundstück von 45€ würde höher werden.
jetzt werden statt 1600€ mindestens über 4000 Euro fällig!

ist es rechtens den voll erschlossenen Grundstückspreis nachträglich zu erhöhen? Das gesamte Neubaugebiet war bereits 2009 geplant aber es wurde nicht direkt komplett gebaut. es kann doch nicht mein Problem sein, dass die kalkulierten Kosten von 2009 jetzt höher sind?
beim Autokauf wird das auto ja auch nicht Jahre später teurer.

Grundstück
Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

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