Spekulationssteuer bei Baugrundstück?

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Hallo,das Gesetz spricht nicht von selbst genutzt, sondern von "zu eigenen Wohnzwecken genutzt".

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

(Abs. 1 S.2)

Ein unbebautes Grundstück ist nicht begünstigt und unterliegt der Steuer

Ausführlich siehe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-224-steuerbefreiung-fuer-eigengenutzte-wohnungen_idesk_PI10413_HI2094984.html


EnnoWarMal  08.10.2016, 07:39

Ausführlich siehe

Also ich halte ja nicht viel von Drittquellen, aber die hier geht so.

EnnoWarMal  09.10.2016, 05:46
@Valeskix

Was ist denn am EStG falsch, dass man es irgendwo anders wiedergekäut nachlesen muss?

Valeskix  10.10.2016, 10:07
@EnnoWarMal

Weil der gesetzliche Begriff "zu eigenen Wohnzwecken genutzt" im EStG nicht definiert ist. Im Kommentar steht z.B., dass auch ein zu eigenen Wohnzwecken bestimmtes bzw. zu Wohnzwecken zur Verfügung stehendes WG ebenfalls begünstigt ist. Darüber hinaus kann z.B. R 6.6 für Ersatzbeschaffungen im Zwangsversteigerungsverfahren angewandt werden. Steht alles weder im Gesetz noch in den Richtlinien/Hinweisen zum EStG.

Beruhigung, es fällt keine spekulationssteuer an, weil es die gar nicht gibt.

Was hier greift ist das private Veräußerungsgeschäft gem. Paragraph. 23 EStG, Verkauf. Eines Grundstücks innerhalb einer Frist von 10 Jahren.

Der Gewinn ist einkommensteuerpflichtig.

Spekulationssteuer ....In welchem Gesetz steht diese Regelung?

Was liegt da näher, als mal nach dem Spekulationssteuergesetz zu suchen?


Gaenseliesel  08.10.2016, 11:26
den Begriff " Spekulationssteuergesetz" habe ich mal aus Neugier bei Google eingegeben:  ;-) 

....... es gibt ihn anscheinend umgangssprachlich tatsächlich. 


Ist Spekulationssteuergesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig ...www.wallstreet-online.de › 500-beitraege

zumeist wird dabei aber dann doch auf Seiten " Veräußerung...... " verwiesen, die somit auf die korrekt bezeichnete Spur führt. 

wfwbinder  08.10.2016, 15:16
@Gaenseliesel

Umgangssprachlich gibt es das tatsächlich, obwohl es das nicht besser macht.

Das liegt daran, dass man diese Veräußerungsgeschäfte schon lange "Spekulationsgeschäfte" nennt. Was früheer logischer war, weil es um kürzere Zeiträume ging.

Festzuhalten ist, es gibt (zum Glück) weder ein Spekulationssteuergesetz, noch ein Formular für eine Spekulationssteuererklärung.

Ein brach liegendes Grundstück kann man nicht selbst nutzen.

Oder hat er als Obdachloser darauf gezeltet ?


EnnoWarMal  09.10.2016, 05:49

Doch, man kann es selbst nutzen. Beispielsweise zum Brachliegenlassen.

Nur ist "selbst nutzen" nicht die Zugangsvoraussetzung für die Befreiung vom § 23 EStG. Siehe hierzu die Antwort von Valeska oder wie die heißt.

Petz1900  09.10.2016, 09:03
@EnnoWarMal

Auf so einen Besserwisserkommentar von Ihnen habe ich schon lange gewartet. Ich habe mir schon ernsthafte Sorgen um Sie gemacht. Oder haben Sie letzte Woche geschwächelt ?