Nachträgliche erschließungskosten?

2 Antworten

Das ist sehr kompliziert. Ich habe einen ähnlichen Fall über jahrzehnte in meinem Heimatort verfolgt.

Der Bauplatz, den Ihr gekauft habt, war die Erschließung dort denn abgeschlossen und ist Euch ein Bescheid darüber zugesandt worden? Bzw. war das der Fall, als Ihr gekauft habt und das Grundstück ist erschlossen verkauft worden oder nicht?

Das ist das entscheidende.

Das Baugebiete immer im nachhinein erweitert werden, dann die daraus entstehenden Kosten anteilig auf frühere Teilerschließungsflächen umgelegt worden sind. Das ist teilweise für Rechtswirdrig erklärt worden von den Gerichten. Allerdings sind die Gesetze dazu mehrfach im laufen der Jahre geändert worden. Weil die Lobby der Gemeinden diese Möglichkeit behalten wollte.

Das sind halt die berühmten Trixereinen die Gemeinden machen. Das hat aber auch Vorteile. Zumindest die Grunderwerbssteuer muss auf diese Erschließungsbeiträge nicht gezahlt werden, weil eben die Erschließung noch nicht abgeschlossen wurde.

Aus der Frage geht nicht einwandfrei hervor, ob ihr nun schon beim Kauf Erschließungskosten gezahlt habt. Dafür trifft die Grunderwerbssteuerfreiheit zu.


Sabrina2109 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 23:51

Danke fûr deine Antwort. bauabschnitt 1 und 2 war bereits voll erschlossen. Der dritte wird jetzt erstellt. Bauarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, deshalb noch kein Bescheid. Wir haben das Grundstück voll erschlossen gekauft.
wir haben beim Kauf schon einen Großteil der Erschließungskosten gezahlt.

hildefeuer  24.04.2020, 10:59
@Sabrina2109

Wenn im Kaufvertrag die Summe für die Erschließung genannt ist, kann keine Summe mehr nachgefordert werden und für diese Summe wird auch keine Grunderwerbssteuer fällig. Wenn es nur eine Teilsumme ist, die gezahlt wurde, kann eine Nachforderung kommen.

Von wem ist das Grundstück denn gekauft worden? Von der Gemeinde selber? Von einem privaten Eigentümer?

Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es zu den Erschließungskosten? Werbeschilder sind keine vertraglichen Vereinbarungen! Es müßte dazu etwas in notariellen Kaufvertrag stehen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sich irgendein Verkäufer auf feste Zusagen zur Höhe von Erschließungskosten einläßt. Die sind nämlich vorab allenfalls vage einschätzbar, niemals aber konkret kalkulierbar!

Im übrigen wird über Erschließungskosten erst abgerechnet, wenn die Erschließungsanlage komplett erstellt ist. Ich kenne Fälle, wo zwischen den ersten Maßnahmen und dem Abschluß 20 Jahre vergangen sind.


Sabrina2109 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 23:41

Danke für die Antwort. Also wir haben das Grundstück von der Gemeinde gekauft. Im Notarvertrag steht nichts über den Preis. Nur die Aufschlüsselung der bisherigen Zahlung.

hildefeuer  23.04.2020, 12:13

So abwegig ist einen Festlegung der Erschließungskosten nicht. Ich habe 1999 einen Bauplatz von der Gemeinde gekauft, eben mit solch einer Festlegung gekauft, obwohl die Erschließung noch nicht abgeschlossen war. Die genauen Kosten noch nicht feststanden. Man muss ja auch bedenken, das in den Erschließungskosten auch die Personalkosten für einen Bauing. bei der Samtgemeinde mit drin waren in meinem Fall. Nein die werden einfach höher angesetzt damit es passt. Eine Abrechnung der Kosten erfolgt dann ja nicht und man hat auch kein Auskunftsrecht darüber.