Klausel in Vertrag daß bei Wertsteigerung des Grundstücks nochmals nachbezahlt werden muß erlaubt?
Hab von einem Kaufvertrag für ein Grundstück gehört, da steht als Klausel mit drinnen, daß der Vermieter bei Wertsteigerung des Grunds binnen der nächsten 2 Jahre nochmals Geld in Höhe der Wersteigerung verlangt. Ist sowas überhaupt erlaubt? Und üblich? Wird das Grundstück bebaut, ist der Grund ja vermutlich autom. mehr wert,oder?
Grundstück,
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Recht