Einfrieden vom Grundstück?
Hallo.
wir haben ein Baugrundstück (nicht bebaut, nur als Gartenland —> alles geklärt) neu gekauft (grün markiert) welches lange nicht gepflegt wurde. Entsprechend sind die Einfriedungen teilweise marode oder gar nicht vorhanden.
Zufahrt auf unser Grundstück ist über den Privatweg mit Wegerecht von Haus 27a.
der Stichweg weiter oben gehört zu der Straße und ist kein Privatweg.
Der ein oder andere Nachbar ist leider etwas schwierig und ich steige durch das Einfriedungsgesetz Niedersachsens nicht durch weil unser Grundstück so komisch liegt. Ich würde mich gerne vor den anstehenden Diskussionen erkundigen.
könnt ihr mir sagen wer an unseren Grenzen was einfrieden muss?
Liebe Grüsse und danke schonmal
sandra
1 Antwort
Der erste Satz ist entscheidend:
"Niedersachsen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt."
und
"An Grenzen, auf die weder Nr. 1 noch Nr. 2 dieses Absatzes anwendbar ist, insbesondere an beiden rückwärtigen Grenzen, ist gemeinsam einzufrieden."
Das heist für Euch, das Ihr keine Pflicht habt einzufrieden, weil Euer Bauplatz nicht bebaut ist. Die Grenzen zu Euren Nachbarn sind alles Rückwärtige Grenzen, wo gemeinsam eingefriedet wird. Heist wollt Ihr eine Einfriedung, habt Ihr die Hälfte der Kosten zu tragen bzw. müst gemeinsame Einfriedungen errichten.
Anzeigepflicht beachten.
Du must wenn eine Einfriedung vorgenomen werden soll, das den Nachbarn anzeigen. Must Du eh, weil Du Dich ja einigen must wg. der Kosten. Du must also mit jedem einzelnen Nachbarn darüber sprechen und am besten später alles schriftlich bestätigen.
Wir müssen in jedem Fall einzäunen um den Hund an der Flucht zu hindern 😉
Das heißt dann auch, dass wenn wir einen Zaun zb wollen und der Nachbar es nicht mit finanzieren möchte (es ihn aber egal ist wenn wir es tragen)es auf unsere Kosten machen können?
was passiert wenn ein Nachbar gegen eine Einfriedung ist?
Er ist ja verpflichtet eine Einfriedung zu machen, weil sein Grund bebaut ist. Bei Euch ist es eine kann-Bestimmung. Bei solchen Fällen würde ich ganz konkret auf die Hälfte dringen. Er macht einen Zaun auf der Hälfte und auf seinem Grund und Ihr die andere Hälfte auf Eurem Grund. Dann muss er auch seinen immer in Ordnung halten, weil ist ja sein Eigentum und Ihr Euren.
Gut er kann Euch ausbooten, indem er eine Hecke pflanzt und das als Einfriedung nimmt.
Ahhhhh verstanden. Cool danke.
ja Hecke ist auch gerade so ein Thema. 🙈Der eine Nachbar hat die so gepflanzt, dass seine Koniferenhecke auf der Grenze steht (sprich ein Teil der Stämme ist bei ihm und ein Teil bei uns drauf und sie ragt in unser Grundstück-enge Durchfahrt).
Er sollte sich darum kümmern und hat es immer verschoben. Nun ist der 1.3. vorbei und er darf sie nicht ummachen (schien ihn sichtlich zu freuen).
Das Ding ist aber auf unsererseite im Herbst durch einen von ihm Beauftragen grob zurück geschnitten worden(damit wir überhaupt aufs Grundstück kamen). Dadurch ist gut sichtbar, dass außer die äußeren Max. 5 cm nichts mehr lebt da drin…. Tja nun müssen wir wohl oder übel bis Oktober warten. Nervt ziemlich weil es echt eng ist.
Das geht natürlich nicht. Seine Hecke darf nur auf seinem Grundstück stehen. Gut wenn die dann irgendwann etwas auf Euer Grundstück ragt, kann man das ja zurück schneiden. Bei den Koniferen ist es immer so, das die nur außen grün sind. Ist normal so. Ich habe solche Dinger auch und die sind mittlerweile 5m hoch, stehen aber 1m auf meinem Grund.
Super. Danke.
Das heißt dann auch, dass wenn wir einen Zaun zb wollen und der Nachbar es nicht mit finanzieren möchte es auf unsere Kosten machen können?
Was bedeutet denn Anzeigepflicht?