Ich habe von meinen Eltern 2016 ein Grundstück geschenkt bekommen.
Meine Eltern haben bis zu ihrem Tod Niesbraurecht. Auf dem Grundstück befindet sich ein Mietwohnhaus. Ein Mieter hatte zu DDR Zeiten (Grundstück Volkseigentum) mit Baugenehmigung eine Garage auf diesem Grundstück errichtet und zahlt hierfür Grundsteuern an das Finanzamt.
Nutzungsverträge/Pachtverträge mit dem Eigentümer/Nießbrauchberechtigten/Vor-eigentümern gibt es nicht.
Jetzt ist der Garagenbesitzer gestorben. Seine Erben möchten die Garage nicht. Sie haben die Wohnung des Vaters gekündigt. Um formell und rechtssicher den Übergang der Garage abzuwickeln folgende Frage :
Müssen die Erben eine schriftliche Kündigung einreichen? Wenn ja, an wen muss die Kündigung geschrieben werden. An mich als Eigentümer oder an meine Eltern als Nießbrauchberechtigte, die bis zu ihrem Tod alle Rechte und Pflichten für dieses Grundstück haben ?
Oder ist statt einer Kündigung der Erben etwas anderes notwendig?