Kann man sein Grundstück als Sicherheit verwenden, wenn man nur 50 Prozent davon hat?
Wie schaut es mit Grundstücken aus, die einem zusammen mit jemand anderem gehören, sprich 50/50. Könnte man seinen Anteil ohne Zustimmung des anderen beleihen lassen?
4 Antworten
Bei einem Grundstück geht gar nichts ohne Änderung im Grundbuch - das muss auch ein Notar beantragen.
Im Prinzip ist die Eintragung einer Grundschuld möglich, bzw. die Ausstellung eines Grundschuldbriefes, aber nicht ohne Wissen und Zustimmung des Miteigentümers, was di ja offensichtlich vermeiden möchtest.
Klar kann man das, nur wird der Gläuiger nicht in Grundbuch kommen und ohne eine EIntragung ist die Sicherheits nicht wert.
Könnte man seinen Anteil ohne Zustimmung des anderen beleihen lassen?
Rein zivilrechtlich wäre das möglich. Nur dürfte es äußerst schwer sein, dafür einen Kreditgeber zu gewinnen. Die Realisierung der Sicherheit wäre nämlich nur mit komplizierten Umwegen möglich: Man müßte den Hälfteanteil zur Zwangsversteigerung bringen und wer interessiert sich denn schon für Miteigentumsanteile? Die Bank müßte -der Not gehorchend- selber mitsteigern und anschließend Teilungsversteigerung beantragen um an ihr Geld zu kommen. Völlig aussichtslos dafür jemand zu finden.
Und wenn Du Deine verpflichtung aus dem Beleihungsvertrag nicht erfüllst, dann kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen und Dein Miteigentümer kann sich nicht gegen den Vorgang wehren. Ergo geht nichts in dieser Richtung ohne dem Miteigentümer um Zustimmung zu bitten.