Die Gesellschafterversammlung der Asterix GmbH beschließt, die Firma der Gesellschaft in Pumukl GmbH umzubenennen. Das Registergericht lehnt allerdings die Eintragung der Änderung ab, weil die GmbH die Kostenrechnung der Justizkasse nicht bezahlt.
Welches ist nun der korrekte Name des leistenden Unternehmers bzw. Leistungsempfängers i. S. d. § 14 Abs. 4 UStG - Asterix GmbH oder Pumukl GmbH?