Als Miterbe auf Grundstücksanteil verzichten?
Vor vielen Jahren haben wir drei Geschwister ein unbebautes Grundstück von unserer Mutter geerbt. Eine Änderung des Grundbuches war nie möglich, da eine Schwester im Ausland lebt und nie bereit war, uns eine Vollmacht zur Eintragung im Grundbuch oder aber zum Verkauf zu erteilen. Nun würde ich gern auf meinen Anteil verzichten und diesen auf die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, übertragen. Ein gemeinschaftlicher Verzicht der Erbengemeinschaft ist nicht möglich wegen o.g. fehlender Vollmacht. Gibt es eine Möglichkeit, das Grundstück los zu werden?
3 Antworten
Monika
Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird (§ 928 Abs. 1 BGB).
Das geht leider nicht für einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft, sondern nur für die Erbengemeinschaft insgesamt. Wegen der fehlenden Vollmacht der im Ausland lebenden Schwester also nicht möglich.
Das geht leider nicht für einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft, sondern nur für die Erbengemeinschaft insgesamt. Wegen der fehlenden Vollmacht der im Ausland lebenden Schwester also nicht möglich.
Schenk es den Miterben.