Kauf eines Reihenhauses - Grundstück nicht geteilt
ich bin auf der Suche nach einem Haus auf ein Reihenhaus gestossen, das für mich interessant sein könnte. Nun habe ich mitbekommen, dass das alle 4 Einheiten, die den gesamten Komplex bilden, auf einem nicht geteilten Grundstück eingetragen sind.
Das ist mir neu. Kann das korrekt sein, dass das Grundstück nicht geteilt wurde? Sollte man hier vorsichtig sein, wenn man hier einkauft?
3 Antworten
Ja, das sollte man. Das hat nicht nur Nachteile für eine Verwendung als Besicherung, sondern auch für den Fall einer Insolvenz eines der Nachbarn.
Du solltest daher in den Gesprächen ins Spiel bringen, daß Du eine Teilung des Flurstücks in zumindest zwei anstrebst, damit das von Dir gekaufte Reihenhaus ein eigenes Flurstück hat. Vielleicht sprichst Du ja auch mal mit den potentiellen Nachbarn, ob diese sich dem anschließen würden. Dafür fallen Vermessungskosten und Grundbuchkosten an. Das Grundbuch wäre jedoch mit Deinem Kauf ohnehin zu ändern, d.h. das kann in einem Aufwasch gehen.
Es kann durchaus sein, daß hier vier Parteien gebaut haben, die aus Kostengründen die Teilung nicht durchführen ließen - das ist auch oft der Fall, wenn die Leute miteinander verwandt sind oder wenn einem das Grundstück gehört, andere Familienmitglieder aber ihre Häuser darauf bauen.
Auch wenn ein Bauträger mit im Spiel ist, kann es durchaus sein, dass bisher keine Teilung erfolgt ist, denn das treibt ja nur die Kosten in die Höhe und schmälert seinen Gewinn.
Nur wenn es sich um ein Eckhaus handelt, kann dieses eine einzelne Flurnummer bekommen, bei einem Mittelhaus geht dies nicht.
Es ist auch eine Frage des Kaufvertrages ob eine Grundstücksteilung überhaupt vorgesehen ist, denn dann sind in der Regel die Grundstücksanteile zu jedem Haus unterschiedlich groß.
das kommt vor, ja. Und damit gehen Risiken einher bei den Kosten und bei der Haftung. Ich würde so eine Einheit nicht kaufen, denn mir wären die Risiken zu hoch. Kann man eine Teilung nicht mehr herbeiführen, würde ich von dem Objekt Abstand nehmen.
Ist das wirklich "ungeteilt" oder ist das eine WEG? Solche Modelle gibt es nämlich auch: Einfamilienhäuser als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Was die Sicherheit anbetrifft, wäre das unbedenklich. Allerdings lassen sich so ungewöhnliche Modelle später wohl schlechter verkaufen.