Gehweg auf PrivatGrundstück?
Hallo,
Wir haben vom Bauträger ein Reiheneckhaus samt Grundstück gekauft. Nach Fertigstellung des Baus, wurde von der Stadt die Vermessung des Grundstücks vorgenommen. Dabei wurden auch die Grundstücksgrenzen in Form von Gemarkungen gesetzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass der öffentliche Bürgersteig vor meinem Haus sich vollständig auf meinem Grundstück befindet. Wir sprechen von einer Länge von knapp 8,5m. An der breitesten Stelle ist der Bürgersteig ca. 2,50m und an der schmallsten stelle ca. 2m. Ich schätze, dass das insgesamt ca. 20qm sind. Ich habe dem Bauträger darauf angesprochen. Dieser sagte mir das weder im Baulastenverzeichnis (liegt mir vor) noch im Grundbuch (liegt mir natürlich auch vor) ein Wegerecht oder ähnliches eingetragen ist. Er hätte sich auch diesbezüglich bei der Stadt gemeldet, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Seiner Meinung nach darf ich damit machen was ich will. Darf ich nun den Gehweg wie mein Privateigentum nutzen und nach meinen Vorstellungen gestalten? Darf ich sogar einen Zaun ziehen? Welche Möglichkeiten habe ich? Hintergrund: der Gehweg wird gerne als Parkfläche genutzt. Sogar meine Einfahrt wird permanent zugeparkt. Ich möchte diesen Zustand nicht mehr und würde gerne hier gerne mein Eigentum selber nutzen bzw. schützen. Danke im voraus!
LG
HappyLion
3 Antworten
Der Gehweg mag zwar in Deinem Eigentum sein, aber nach Belieben benutzen darfst Du ihn nicht.
Der Gehweg ist nämlich dazu gewidmet öffentliches Straßenland zu sein. Das überlagert das private Eigentum.
Die Lösung des Dilemmas zeigt Dir ein Rechtsanwalt auf.
Eine Entwidmung wird die Stadt nicht riskieren wollen. Die wird Dir vielmehr ein Kaufangebot machen und wenn Du Dich darauf nicht einlassen willst mit Enteignung drohen.
Dein Vergnügen am Kaufpreis oder der Enteignungsentschädigung hält im übrigen nur bis zur Zustellung des Erschließungsbeitragsbescheids an. Da werden solche Aufwendungen mit einbezogen und Dir somit gleich ein Teil des Kaufpreises wieder aus der Tasche gezogen.
Die Widmung zum Gemeingebrauch ist ein kompliziertes Thema :
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Widmung_(Stra%C3%9Fen-_und_Wegerecht)
Danke für den link. Bin allerdings nicht viel schlauer. Ist recht komplex die Thematik 😅
Hmmm. Danke nochmal für Eure Rückmeldungen. Wie bereits geschrieben, löst ein Verkauf des Grundstücks nicht das Problem, dass die Leute meine Einfahrt, bzw meinen Zugang zum Haus durch das Parken behindern bzw eine Nutzung unmöglich machen. Hintergrund: wir haben einen Vorgarten und wollten zur Straße eine Hecke mit einem Zaun samt Tor zur Abgrenzung setzen. Also vor dem Gehweg. Selbst wenn wir nach einem Verkauf auf unserem Grundstück -und somit vor dem Gehweg- einen Zaun setzen...Wenn da permanent Fahrzeuge stehen, kann ich mein Haus nicht verlassen. Weder zu Fuß noch mit dem Auto. Was würdet ihr tuen?
Du solltest einem Haus- und Grundbesitzerverein beitreten. Da gibt es auch Rechtsberatung. Nach meiner Einschätzung wird Dir bei Durchführung Deines Vorhabens eine Ordnungsverfügung ins Haus flattern mit der Aufforderung, sofort alle Baulichkeiten auf dem Gehweg zu beseitigen.
Ich würde es so sehen, dass die Stadt dir diese 20qm abkauft. Sofern die Stadt daran kein Interesse hat - weil der Gehweg z.B. ohne Bedeutung ist - kannste so ziemlich fast alles damit machen.
Danke für Deine schnelle Rückmeldung. Die Lösung mit dem Verkauf an die Stadt kommt für uns im Grunde genommen nicht im Frage, da das an dem Umstand, dass Leute darauf parken nichts ändern wird, sondern eher noch fördern wird. Also könnte ich Deiner Meinung nach so weit gehen und einen Zaun ziehen?
"Die Lösung mit dem Verkauf an die Stadt kommt für uns im Grunde genommen nicht im Frage," * Eure Meinung interessiert in dieser Hinsicht aber nicht. Wenn die Stadt dieses Grundstückteil kaufen will, dann kann sie es kaufen, auch gegen euren Willen. Und wenn's ganz schlecht läuft, dann auch ohne Bezahlung.
Wenn Du nicht verkaufen willst enteignet die Stadt, natürlich gegen Entschädigung.
Oh gott. Mir war gar nicht klar, dass Enteignungen noch möglich sind. Ich dachte aus den Zeiten sind raus...
Danke für Deine Rückmeldung. Was heißt genau gewidmet? Kenne das nicht. Ist das ein amtlicher Vorgang, der in irgendeiner Form öffentlich bekannt gemacht wird? Mich wundert das, weil mein Bauträger (selber Architekt und Bauleiter) mir versichert hat, dass ich damit machen kann was ich will, weil weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis was eingetragen ist. Danke Im voraus für Deine Antwort.
LG