Gehweg auf PrivatGrundstück?

3 Antworten

Der Gehweg mag zwar in Deinem Eigentum sein, aber nach Belieben benutzen darfst Du ihn nicht.

Der Gehweg ist nämlich dazu gewidmet öffentliches Straßenland zu sein. Das überlagert das private Eigentum.

Die Lösung des Dilemmas zeigt Dir ein Rechtsanwalt auf.

Eine Entwidmung wird die Stadt nicht riskieren wollen. Die wird Dir vielmehr ein Kaufangebot machen und wenn Du Dich darauf nicht einlassen willst mit Enteignung drohen.

Dein Vergnügen am Kaufpreis oder der Enteignungsentschädigung hält im übrigen nur bis zur Zustellung des Erschließungsbeitragsbescheids an. Da werden solche Aufwendungen mit einbezogen und Dir somit gleich ein Teil des Kaufpreises wieder aus der Tasche gezogen.


HappyLion 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:42

Danke für Deine Rückmeldung. Was heißt genau gewidmet? Kenne das nicht. Ist das ein amtlicher Vorgang, der in irgendeiner Form öffentlich bekannt gemacht wird? Mich wundert das, weil mein Bauträger (selber Architekt und Bauleiter) mir versichert hat, dass ich damit machen kann was ich will, weil weder im Grundbuch noch im Baulastenverzeichnis was eingetragen ist. Danke Im voraus für Deine Antwort.

LG

HappyLion 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 22:06
@Privatier59

Danke für den link. Bin allerdings nicht viel schlauer. Ist recht komplex die Thematik 😅

Hmmm. Danke nochmal für Eure Rückmeldungen. Wie bereits geschrieben, löst ein Verkauf des Grundstücks nicht das Problem, dass die Leute meine Einfahrt, bzw meinen Zugang zum Haus durch das Parken behindern bzw eine Nutzung unmöglich machen. Hintergrund: wir haben einen Vorgarten und wollten zur Straße eine Hecke mit einem Zaun samt Tor zur Abgrenzung setzen. Also vor dem Gehweg. Selbst wenn wir nach einem Verkauf auf unserem Grundstück -und somit vor dem Gehweg- einen Zaun setzen...Wenn da permanent Fahrzeuge stehen, kann ich mein Haus nicht verlassen. Weder zu Fuß noch mit dem Auto. Was würdet ihr tuen?


Privatier59  12.01.2023, 05:57

Du solltest einem Haus- und Grundbesitzerverein beitreten. Da gibt es auch Rechtsberatung. Nach meiner Einschätzung wird Dir bei Durchführung Deines Vorhabens eine Ordnungsverfügung ins Haus flattern mit der Aufforderung, sofort alle Baulichkeiten auf dem Gehweg zu beseitigen.

Ich würde es so sehen, dass die Stadt dir diese 20qm abkauft. Sofern die Stadt daran kein Interesse hat - weil der Gehweg z.B. ohne Bedeutung ist - kannste so ziemlich fast alles damit machen.


HappyLion 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:16

Danke für Deine schnelle Rückmeldung. Die Lösung mit dem Verkauf an die Stadt kommt für uns im Grunde genommen nicht im Frage, da das an dem Umstand, dass Leute darauf parken nichts ändern wird, sondern eher noch fördern wird. Also könnte ich Deiner Meinung nach so weit gehen und einen Zaun ziehen?

senior1  11.01.2023, 21:22
@HappyLion

"Die Lösung mit dem Verkauf an die Stadt kommt für uns im Grunde genommen nicht im Frage," * Eure Meinung interessiert in dieser Hinsicht aber nicht. Wenn die Stadt dieses Grundstückteil kaufen will, dann kann sie es kaufen, auch gegen euren Willen. Und wenn's ganz schlecht läuft, dann auch ohne Bezahlung.

Privatier59  11.01.2023, 21:23
@HappyLion

Wenn Du nicht verkaufen willst enteignet die Stadt, natürlich gegen Entschädigung.

HappyLion 
Beitragsersteller
 11.01.2023, 21:43
@Privatier59

Oh gott. Mir war gar nicht klar, dass Enteignungen noch möglich sind. Ich dachte aus den Zeiten sind raus...