Ersatzbau einer Scheune auf einer Grundstücksgrenze?
Hallo, wir haben in Brandenburg eine Scheune (mit eingestürzten Dach) auf der Grundstücksgrenze zu stehen. Die Grundfläche ist ca. 18 x 6m (davon ca. 12m auf der Grundstücksgrenze). Kann man auf die Grundstücksgrenze eine Garage als Ersatzbau stellen?
4 Antworten
Ich kann nur beitragen, wie ein Nachbar das mal gelöst hat.
Der hat mal Baumaterial gekauft. Nach ein paar Wochen hat er sich die alte Scheune (Eure muss ähnlich aussehen wie seine damals) und verkündet, die alte Holzfassade, werden wir durch einen vernünftigen Putz ersetzen. Hat das Holz weggenommen, die Mauern verputzt und bei der Gelegenheit das Dacherneuert.
Garagen gehören in der Regel zu den zulässigen Ausnahmen für eine Grenzbebauung.
Du musst prüfen, ob und wie das auch für eure Gemeinde so geregelt ist.
Das kann und ist vom Bundesland zu Bundesland und auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein.
Also frage beim zuständigen Bauamt nach oder gehe auf deren Homepage, vielleicht findest Du dann was dazu.
Scheune klingt nach Außenbereich und Landwirtschaft.
Niemand hier kann sagen, ob eine Garage dort als Ersatzbebauung überhaupt zulässig ist.
Das solltest du beim zuständigen Bauamt nachfragen