Kann ein Grundstück was auch betrieblich genutzt wird, im Privatvermögen bleiben?
Hallo, mein Steuerberater meint, es müßte eine Scheune mit dem Grund und Boden ins Betriebsvermögen übernommen werden. Muss dies zwingend oder kann es im Privatvermögen des Betriebsinhabers bleiben?
2 Antworten
Der Steuerberater hat recht, denn wenn Unternehmer im Eigentum stehende Immobilien für ihr Unternehmen nutzen, gehören diese Immobilien zwangsläufig zum steuerlichen Betriebsvermögen.
Daraus resultiert: Während Immobilien des Privatvermögens nach Ablauf der Veräußerungsfrist des privaten Veräußerungsgeschäftes von zehn Jahren vollkommen steuerfrei veräußert werden können, bleiben Immobilien im steuerlichen Betriebsvermögen eines Unternehmens komplett steuerverfangen.
Ich sehe dieses Gebäude auch nicht als unselbständig, da es wohl nicht der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient.
Ich hab es:
EStR 4.7 (2) Satz 4:
Aufwendungen für einen Grundstücksteil (einschließlich AfA), der eigenbetrieblich genutzt wird, sind ... auch dann Betriebsausgaben, wenn der Grundstücksteil wegen seines untergeordneten Wertes (§ 8 EStDV, R 4.2 Abs. 8) nicht als Betriebsvermögen behandelt wird.
In R 4.2 Abs. 8 hat der Richtliniengeber nur § 8 EStDV abgeguttenbergt.
Die Antwort darauf hat § 8 EStDV für dich zur Hand:
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 Euro beträgt.
Hallo,
vielen Dank für die Hilfe, leider weiß ich keinen Verkehrswert für das gesamte Grundstück, nur den Einheitswert. Aber ev. kann ich da ja noch was errechnen.
Na, mit dem EW kannst du leider nicht viel anfangen. Höchstens die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG. Und der scheitert dann wieder am "Betriebsvermögen".
(Oder hat die Gewerbesteuer eine andere Definition für BV?)
Das Problem ist, dass § 8 EStDV wahrscheinlich auch nicht hilft. Die Folgen, die du beschreibst, treten wohl trotzdem ein.
Guck mal in die Richtlinien, da wird das weiter ausgeführt.