Grundstückskauf mit falschgesetztem Zaun?
Hallo!
Ich habe im Januar 2022 einen Grundstück im Neubaugebiet von der Gemeinde gekauft.
Im Kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen"
Mein Grundstück grenzt an einen Regenrückhaltebecken, der schon 2021 umzäumt war.
Die Gemeinde hat die Grundstücke zwar vermessen lassen, aber keine Markierung der Grenzpunkte gemacht. Dies musste ich alleine veranlassen.
Jetzt wurde festgestellt, dass der Zaun 2,5m auf meinem Grundstück befindet (falsch gesetzt).
Dieser Fehler wird durch die Gemeinde behoben.
Frage: darf ich den Zaun behalten? Gehört der Zaun rechtlich gesehen mir?
Ist ja schliesslich gekauft wie gesehen!
1 Antwort
Der Zaun ist Eigentum des Eigners des Rückhaltebeckens und wurde fälschlicherweise auf dem jetzt von Dir erworbenen Grundstück gesetzt. Du hast daher auch einen Anspruch auf Beseitigung bzw. Versetzen des Zauns gegen diesen Eigner.
Die Tatsache, dass sich das Eigentum eines Dritten auf Deinem Grundstück befindet, begründet nur ein Recht auf Entfernung, nicht einen Eigentumsanspruch.