HARTZ IV UND ZU GROSSES GRUNDSTÜCK
Ich habe ein Haus und ein zu großes Grundstück. Die Kreditrate für das Haus ist nur EUR 350 im Monat. Ich habe 2 Kinder von 5 und 7 Jahren.
Bekommt man gar nichts vom Amt, wenn das Grundstück nicht angemessen ist und man es nicht teilen, vermieten oder verkaufen möchte oder wird der Bezug gekürzt?
Normalerweise würde ich in jeder anderen Wohnung, die angemessen ist, mehr "Miete" zahlen müssen als jetzt. Stünde unserer Familie dann im Verhältnis mehr Leistung zu bez. kann man in diesem Fall das unangemessene Grundstück ohne Probleme haben?
Wird auch Harzt IV bezahlt, wenn man ein abbezahltes Haus hat?
Vielen Dank für eine baldige Antwort.
Grundstück,
Hartz IV