Kleinanzeigen-Betrug?: Käufer unterstellt mir Betrug, nachdem er Ware vor Ort begutachtet und Bar bezahlt hat. Was kann ich tun?

Liebe Leute,

folgendes Anliegen beschäftigt mich: Ich habe Scheinwerfer für ein Auto verkauft. Das Inserat war mehrere Monate auf EBay Kleinanzeigen für 2000€ inseriert. Ein Scheinwerfer hatte eine kleine Macke -sonst war alles in einem super Zustand und wurden auch von der Herstellerwerkstatt selbst ausgebaut.

Nun rief mich ein Interessent an und wollte die Scheinwerfer haben. Er fragte nach einem Preis bei dem er nicht nein sagen könnte und ich bin ihm, aufgrund der Tatsache, dass die bei mir eh nur rumfliegen nochmal 500€ entgegengekommen. Gesagt getan kam ein alter Herr (ca. 75 Jahre) am Tag der Abholung, hat die Scheinwerfer detailliert inspiziert, für gut befunden und für die besagten 1500€ mitgenommen (wollte noch handeln - habe ich aber verneint).

1 Tag später schrieb der gute Herr mir direkte über Kleinanzeigen: Ich hätte ihn betrogen, es würde ein Modul fehlen und das hätte ich ihm nicht gesagt. Er gibt mir wenige Stunden Zeit um die Scheinwerfer zurückzunehmen, Ihm das Geld zurückzugeben sonst würde er mich direkt anzeigen. Nach einigem hin und her und einem Verneinen meinerseits, da er genau die Ware, die er sich angeschaut und auch zu dem Zeitpunkt tadellos funktionierte, bekommen hat schrieb er mir heute, dass nun eine Anzeige unterwegs wäre.

Gilt hier nicht der Privatverkauf nach Inspektion und Barzahlung als Barriere für jede Rücknahme etc? Ist eine Anzeige in diesem Kontext überhaupt realistisch?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

ebay, Haftung, Recht, ebay Kleinanzeigen, Kleinanzeigen
Wasserschaden nach unfachgerechtem Anschluss einer Waschmaschine (durch Lieferant) - wer zahlt?

abend.

ich hatte (bei otto) eine waschmaschine inkl. lieferung UND ANSCHLUSS gekauft.

es kamen fragwürdige personen ohne werkzeug, die sie aufstellten und anschlossen - beim ersten aufdrehen des wassers spritzte es schon aus dem anschluss. ich bot daraufhin mein eigenes werkzeug an .. mir graute, als ich sah, wie sie damit herumknorzten - so weit alles gut ..

allerdings JETZT, nach 5 monaten, kam ich morgens aus dem schlafzimmer, und die wohnung stand unter wasser: dieses mal SPRITZTE es nicht aus dem von diesen leuten gemachten anschluss, aber es tropfte ordentlich .. (die maschine lief übrigens nicht.)

glücklicherweise hatte ich die vorgehensweise beim anschließen damals sicherheitshalber per mail otto beschrieben, auch weil mich wunderte, was sie mir da für leute schickten - und jetzt den tropfenden anschluss gefilmt und fotos vom in der wohung stehenden wasser gemacht und übersandt, ehe ich mich ans aufwischen machte.

das laminat in flur und wohnzimmer ist nun jedenfalls hin: überall aufgesprungen, ansonsten so in wellen aufgebogen, dass meine gäste stolpern - und die küchentür kann ich wegen aufgeqollenem boden auch nicht mehr schließen .....

otto reagierte so weit sehr freundlich - aber otto ist ja auch nicht deren versicherung.

MICH MACHT DIE WARTEZEIT KIRRE, BIS DA ENTSCHIEDEN WIRD - zumal mir "alle" sagen: "wie willst du nachweisen, dass DU nicht dran warst, wenn es in der zwischenzeit 5 monate funktioniert hat?" / manche sprechen von "beweislastumkehr" im handwerk in den ersten 6 monaten, aber wer weiss, ob das stimmt - und ob die rechtsprechung lieferanten, die anschlüsse vornehmen, als handwerker betrachten etc.?

ich fände es wahnsinnig unfair, nun auf dem wirklich arg beschädigten laminat sitzen zu bleiben! :(

Haftung, Handwerkerleistungen, Wasserschaden
Erdaushub?

Hallo 🙋‍♀️

Im Juni diesen Jahres habe ich einen Bekannten beauftragt, unseren Erdaushub zu entsorgen.

Er besitzt eine Ein-Mann-Firma.

Per WhatsApp haben wir einen Festpreis von 3000 Euro ausgemacht (mit Deponie, Bagger, LKW und Arbeitszeit).

Mitte Juni war es so weit. Mein Bekannter hat einen Arbeiter engagiert, der unseren Aushub entsorgen sollte. Aber leider hat er nur einen Teil entsorgt. Für diesen Teil hat er von uns 1000 Euro bekommen. Uns wurde gesagt, dass der Rest auch noch weg kommt. Nach mehreren Nachrichten, was nun mit dem restlichen aushub ist, wurde ich immer vertröstet, dass momentan keine Zeit ist oder das ich warten muss. Bis heute liegt der Haufen noch auf unserem Grundstück. Es sind mittlerweile fünf Monate vergangen und mein Bekannter hat sich bis heute nicht gemeldet. Nun kommen wir zum wesentlichen Punkt. Er hat mir jetzt eine Rechnung geschickt von 1500 Euro, die ich zahlen soll ( Kosten der Deponie). Wir wären jetzt bei 2500 Euro und es liegt immer noch die Hälfte von unserem Aushub auf dem Grundstück. Wir haben aber weder was unterschrieben noch war das so vereinbart.

Nun meine Frage, bin ich dazu verpflichtet diese Rechnung von 1500 Euro zu zahlen, obwohl er seine Arbeit noch nicht erledigt hat? Hier liegt lediglich kein Vertrag vor. Nur eine "schriftliche Vereinbarung".

Wir möchten auch gerne jemanden anderen beauftragen, da auf diesen Mann absolut kein verlass ist.

Im Voraus bin ich für alles dankbar.

Grundstück, Haftung
Sturz in Arztpraxis, wer haftet?

Hallo Zusammen, ich wende mich an euch, weil ich ratlos bin...aber ich möchte nicht aufgeben...

Meine Schwiegermutter wurde in einer rheumatologischen Praxis, stand an der Rezeption, der Arzt rannte durch den Flur, es kam zum Zusammenstoß, meine Schwiegermutter fiel und brach sich den Arm. Eine Arzthelferin fuhr sie in die Notaufnahme. Zwei Tage später rief meine SM den Arzt an, dieser gab alles zu. Eigentlich wäre er gar nicht in der Praxis gewesen, er war mit dem Kopf nicht bei der Sache und er habe am nächsten Tag Geburtstag. Das Schreiben von der Versicherung hat alles komplett Abgelehnt mit der Begründung: Meine SM sei Schuld und es gäbe plötzlich eine "Zeugin" , dass meine SM selbst Schuld ist und die Versicherung dies (mit großem Hohn) nicht eintritt und alle Zahlungen ablehnt. Ist das rechtens? Ich habe bei einem Anwalt folgendes Zitat entnommen;

"Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Sturz in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. „Steht der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, ist die Versicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet", so Rechtsanwalt Penteridis. „Winkt z.B. der charmante Patient beim Hinausgehen den Arzthelferinnen zu und stürzt, dann stehen die Unfallfolgen in keinem Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, mit der Folge, dass die Versicherung zahlen muss", so der Rechtsanwalt Melzer aus Bad Lippspringe."

Ein Anwalt ist für meine Schwiegermama zu teuer und das Amtsgericht sagt, sie solle an ihre Rentenersparnisse gehen müsse. Das kommt für mich nicht in Frage...ich bin ratlos und brauche dringend eine Einschätzung der Rechtslage. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg? Wir wollen ja nicht unbedingt den Arzt verklagen etc. aber ein Armbruch in einer Praxis, in dem ein Unfall passiert, welcher in keinem Zusammenhang mit der Praxis steht.

Ich hoffe inständig auf Ihre Hilfe!

Liebe Grüße

Nana

Haftung, Versicherung
Unfall Metallzaun Schaden am Firmenwagen, Unfallflucht?

Hallo zusammen,

ich benötige mal euren Rat. Gestern ist ein Fahrer von Amazon (diese weiße Lieferwagen) beim Verlassen unseres Hofes mit seinem Fahrzeug am Metallzaun des Nachbarn „hängen geblieben“. Der Fahrer ist kurz stehen geblieben und hat das Auto dann mit einem Ruck vom Zaun befreit. Der Fahrer ist weder ausgestiegen, noch hat er sich irgendwo zwecks des Unfalls gemeldet.

Äußerlich war am Zaun nichts zu erkennen. Es handelt sich um einen solchen Metallzaun in Silber: https://www.zaunfuchs.de/doppelstabmatte-8-6-8-in-ral-7016.html?utm_source=Google&utm_medium=CPC&utm_content=ZFDSM1-RAL7016&utm_campaign=SEA-ShoppingAds&gclid=EAIaIQobChMIl_W-6q7T8QIVFp_VCh3dTQaxEAQYAyABEgIMCvD_BwE

Am Amazon Fahrzeug selbst entstand schon ein Schaden, die Zierlisten sind abgeflogen und noch diverse andere Plastikteile lagen auf der Hofzufahrt.

Da Amazon nicht in der Lage ist mir zu Helfen, bzw. sich darum zu kümmern, dass der Fahrer, dessen Kennzeichen ich notiert habe und Amazon mitteilen wollte, sich bei dem Besitzer meldet, überlege ich dieses bei der örtlichen Polizeistelle zur Anzeige zu bringen. Fotos von den abgeflogenen Zierleisten des Fahrzeuges wurden gemacht (so wie sie herumlagen) und die Zierleisten auch gesichert.

Handelt es sich hier um eine Unfallflucht, auch wenn "nur" das Fahrzeug von Amazon beschädigt wurde oder nicht?

Wer sich bei solchen Sachen nicht meldet, der meldet sich auch nicht, wenn er auf Parkplätzen etc. andere PKW streift und ich finde, so etwas gehört abgestraft.

Mit mir haben im Übrigen noch 2 Personen den Unfall beobachtet.

Danke für eure Hilfe.

Haftung, unfall, Schaden
Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?

Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.

Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.

Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.

Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!

Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.

Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?

Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.

die Letzte E-Mail vom Verkäufer

==============

Vielen Dank für deine Nachricht. 

Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung

sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand

geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten. 

Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,

ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.

Siehe link anbei:

https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht

https://www.weka.ch/themen/recht/kauf-und-verkauf/maengelrechte-beim-kauf/article/warenkontrolle-pflicht-des-kaeufers-und-moegliche-uebertragung-auf-den-verkaeufer/

Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,

die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch

Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als

maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu

leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.

Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.

Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel

zeit dazwischen. 

Wir hoffen auf dein Verständnis.

Mit besten Grüßen,

Haftung, Recht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Haftung