Wertminderung des Grundstücks durch Neubau an der Grenze?
Gibt es eine Regelung wie man Gebäude an der Grenze zu anderen Grundstücken bauen muss? Unser Nachbar, will einen Anbau machen, der so geplannt ist, dass wir im Sommer praktisch keine Sonne mehr in unseren Garten bekommen. Momentan ist der ganze Nachmittag schönster Sonnenschein auf unserer Terrasse. Für mich stellt das eine Wertminderung unserer Immobilie dar und außerdem eine Beeinträchtigung unserer Lebensqualität. Habe ich eine Möglichkeit dies zu beeinflussen?
4 Antworten
Ja hast Du,
Du findest hier etwas dazu:
Die Regelungen sind bundeslandabhängig, zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Da musst Du entsprechend nachforschen.
Wenn Du in D wohnst, dann findest Du hier die länderspezifischen Regelungen:
http://www.baurecht.de/gesetze.htm
im Sommer praktisch keine Sonne mehr in unseren Garten bekommen. Momentan ...
In der Winterzeit noch Sonne? Dann sicherlich auch im Sommer, es sei denn, dass der Anbau sehr hoch wird. Zur Beurteilung müßte man die Bauplanung kennen, um den Sonnenstand im Sommer und Winter einschätzen zu können. Was genau in Deinem Umfeld gebaut werden darf, ist auch dem lokalen Bebauungsplan, nicht nur den landesbezogenen Baugesetzen zu entnehmen.
Gib bitte mal gelegentlich einen Feedback, wie es bei Deinem Vorhaben weitergegangen ist.
Wieso suchst du die Antwort darauf in einem Laienforum wie diesem hier? Glaubst du, dein Nachbar wird sich irgendwie von seinem Bau abhalten lassen, wenn du ihm einen Internetausdruck von gutefrage.net unter die Nase hältst? Meinst du nicht, das Schreiben eines Rechtsanwalts oder ein Gerichtsurteil wäre wirksamer?
In einem solchen könnte z.B. §§ 906 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB erwähnt sein; näheres siehe dort. Falls aber dein Nachbar hier auf gutefrage.net fragen würde, was er tun kann, um seinen Bau abzusichern, würde er wahrscheinlich einen Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH finden (NJW 1991, 1671; NJW 1992, 2569).
Habe ich eine Möglichkeit dies zu beeinflussen?
Ist das Nachbargebäude denn baugenehmigt? Wenn ja, kannst Du Deine vermeintlichen Ansprüche vergessen, es sei denn, die Baugenehmigung wäre rechtswidrig. Das läßt sich aber nicht durch Anfrage in einem Forum klären. Da muß man Geld in die Hand nehmen und einen im öffentlichen Baurecht bewanderten Rechtsanwalt beauftragen und der muß wahrscheinlich dann noch einen Architekten hinzu ziehen. Da die Baubehörde wahrscheinlich nicht freiwillig korrigieren wird, muß man Widerspruch gegen die Baugenehmigung einreichen und ggf. klagen.
Sofern allerdings keine Baugenehmigung vorhanden ist, geht alles viel schneller und problemloser: Dann genügt idR ein Anruf bei der Bauaufsicht, Tage später erscheint deren Außendienst vor Ort und dann werden dem Nachbarn seine Faxen ausgetrieben.