Folgendes Problem: eine Verwandte ist vor ca. 3,5 Jahren in eine betreute Wohngemeinschaft gekommen nach Ihrem dritten Schlaganfall (war damals glaub ich Pflegegrad 3). Damals war sie noch in einem brauchbaren Gesamtzustand. Die Einrichtung ist konzipiert als Senioren-WG/betreutes Wohnen und wird ambulant abgerechnet, jeder hat ein einzelnes Zimmer, es gibt aber 24/7 Pflegekräfte vor Ort und eine umfangreiche Betreuung.
Nun ist es so, dass sie nach noch einen weiteren, vierten Schlaganfall mit der darauf folgenden Pflegestufe 4 hatte. Mittlerweile ist sie mit Pflegegrad 5 eingestuft, bettlägerig und immer noch in der selben Einrichtung, die sie natürlich jetzt mehr pflegt.
Abgerechnet wurde von Anfang an ambulant, auch jetzt noch – was bedeutet, dass kein Zuschuss zum Eigenanteil erfolgt, der nach über drei Jahren Pflege mittlerweile bei 70% (ab 2024: 75%) läge, wenn ihre Pflege als vollstationär definiert wäre.
Faktisch ist der Zustand aber, dass sie seit mehreren Jahren bettlägerig ist und vollstationär betreut wird.
Finanziell bricht das ihr das Genick, da durch Kostensteigerungen die Beiträge dermaßen hoch geworden sind, dass diese nicht mehr durch ihre Rente tragbar sind. Der Eigenanteil würde bei um ca. 1.500€ niedriger liegen – jeden Monat.
Frage: was kann man da machen?
Ist die einzige Möglichkeit, sie in ein "richtiges" Pflegeheim mit vollstationärer Pflege zu geben und dann die Zeit wieder von vorn laufen zu lassen oder kann man sich die Zeiten irgendwie noch anrechnen lassen, wenn sie nachweisbar einen höheren Pflegeaufwand hatte und faktisch stationär betreut wurde? Gibt es die Möglichkeit, im nachhinein als vollstationär abrechnen zu lassen?
Bin für zielführende Tipps jeder Art dankbar…