Schenkung einer Grundschuld ?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus meiner Sicht hat C eine Forderung erworben, oder?

Und später hat er dem A die Forderung erlassen. Hab ich das richtig verstanden?

Kann sich der C das leisten?

Klar ist das eine Schenkung des C an den A. Dass da ein Grundpfandrecht die Forderung besichert hat, kann ja nicht relevant sein.

Oder hat C lediglich auf die Besicherung der Forderung verzichtet? Das wäre keine Schenkung, weil er sich lediglich der Möglichkeit beraubt hat, seine Forderung grundpfandrechtlich durchzusetzen. Wäre zu prüfen, ob er auf anderem Wege seine Forderung durchsetzen könnte, aber auch das wäre m.E. nicht wesentlich.


blacckleather:

Durch die Abtretung der Grundschuld an den Eigentümer wird diese zur Eigentümergrundschuld.

Die Abtretung allein beeinflusst den Bestand der Forderung nicht, so dass A für die Forderung zwar nicht mehr dinglich aber weiterhin persönlich haftet.