Schenkung einer Grundschuld ?
Moin, moin, liebe Wissende,
ich habe zwei schenkungsteuerliche Fragen. Sachverhalt:
A ist Kreditnehmer der B-Bank; das Kreditvolumen beläuft sich auf 900.000 EUR. Der Kredit ist über eine Grundschuld in Höhe von 650.000 EUR besichert. Da A nicht in der Lage ist, die Verbindlichkeit zu bedienen, kommt C des Weges und bietet der Bank an, gegen deren Verzicht auf alle weiteren Forderungen und Abtretung der Grundschuld an C den bestehenden Kredit durch eine Einmalzahlung von 500.000 EUR abzulösen. Die Bank ist einverstanden.
Ein Jahr später tritt C ohne Gegenleistung die Grundschuld an A ab.
Fragen:
Ist die Abtretung der Grundschuld durch C an A eine Schenkung? Falls ja, mit welchem Wert ist diese schenkungsteuerlich zu bewerten?
Ich freue mich auf eure Hinweise und Antworten.
2 Antworten
Aus meiner Sicht hat C eine Forderung erworben, oder?
Und später hat er dem A die Forderung erlassen. Hab ich das richtig verstanden?
Kann sich der C das leisten?
Klar ist das eine Schenkung des C an den A. Dass da ein Grundpfandrecht die Forderung besichert hat, kann ja nicht relevant sein.
Oder hat C lediglich auf die Besicherung der Forderung verzichtet? Das wäre keine Schenkung, weil er sich lediglich der Möglichkeit beraubt hat, seine Forderung grundpfandrechtlich durchzusetzen. Wäre zu prüfen, ob er auf anderem Wege seine Forderung durchsetzen könnte, aber auch das wäre m.E. nicht wesentlich.
blacckleather:
Durch die Abtretung der Grundschuld an den Eigentümer wird diese zur Eigentümergrundschuld.
Die Abtretung allein beeinflusst den Bestand der Forderung nicht, so dass A für die Forderung zwar nicht mehr dinglich aber weiterhin persönlich haftet.