Garageneigentum auf fremden Grundstück?
Ich habe von meinen Eltern 2016 ein Grundstück geschenkt bekommen.
Meine Eltern haben bis zu ihrem Tod Niesbraurecht. Auf dem Grundstück befindet sich ein Mietwohnhaus. Ein Mieter hatte zu DDR Zeiten (Grundstück Volkseigentum) mit Baugenehmigung eine Garage auf diesem Grundstück errichtet und zahlt hierfür Grundsteuern an das Finanzamt.
Nutzungsverträge/Pachtverträge mit dem Eigentümer/Nießbrauchberechtigten/Vor-eigentümern gibt es nicht.
Jetzt ist der Garagenbesitzer gestorben. Seine Erben möchten die Garage nicht. Sie haben die Wohnung des Vaters gekündigt. Um formell und rechtssicher den Übergang der Garage abzuwickeln folgende Frage :
Müssen die Erben eine schriftliche Kündigung einreichen? Wenn ja, an wen muss die Kündigung geschrieben werden. An mich als Eigentümer oder an meine Eltern als Nießbrauchberechtigte, die bis zu ihrem Tod alle Rechte und Pflichten für dieses Grundstück haben ?
Oder ist statt einer Kündigung der Erben etwas anderes notwendig?
1 Antwort
Den Nießbrauchsberechtigten kann man als wirtschaftlichen Eigentümer des Grundstücks beschreiben. Mietverträge laufen auf den und sind auch bei dem zu kündigen.
Bezüglich der Garage kommt allerdings ein besonderes Thema zur Sprache und das ist die Überleitung des Volkseigentums zu Zeiten der DDR in Eigentum im Sinne des BGB. Über dieses Thema kann man Bände schreiben.
Wenn man sich vor Überraschungen schützen will sollte man den Erben die Erklärung abverlangen, dass etwaiges Eigentum an der Garage auf den Grundstückseigentümer übertragen wird. Die Abgabe dieser Erklärung sollte den Erben leicht fallen wenn man ihnen gegenüber den Standpunkt einnimmt, dass dies die Alternative zum Abriss der Garage auf Kosten der Erben sei.
Wenn Ihr ganz sicher gehen wollt, solltet Ihr allerdings ein Rechtsgutachten bei einem Rechtsanwalt diesbezüglich in Auftrag geben.