Flurstück Umlage zu Grundstück - Spekulationssteuer?

1 Antwort

Dürftet ihr es überhaupt weiterverkaufen? Normalerweise halten sich in der aktuellen Zeit Gemeinden ein Verkaufsverbot / Rückfallrecht bei Neubaugebieten vor. Also geht es zum ehemaligen Kaufpreis zurück an die Gemeinde und wird neu laut Liste verteilt.

Falls doch, wären die Kosten für die Erschließung natürlich vom Gewinn abzuziehen.


StefanP1987 
Beitragsersteller
 14.02.2023, 12:01

Hi, das Neubaugebiet besteht aus ca 30 ganz schmalen aber recht langen Flurstücken (Ackerland). Diese Flurstücke sind im Besitz vers. Leute (Einwohner, Bauern, Erben,...). Der Verkauf der späteren erschlossenen Grundstücke läuft dann über die jeweiligen Parteien. Die Stadt hat natürlich auch ein paar Flurstücke gekauft, aber der Rest wird von den Flurstückeigentümern verkauft. Somit ist man nicht an die Stadt oder deren Rückkaufrecht gebunden.