Flurstück Umlage zu Grundstück - Spekulationssteuer?
Hallo zusammen,
Ich bräuchte bitte kurz Hilfe.
Wir haben die Möglichkeit in unserem 2. Wahl Neubaugebiet noch ein Flurstück eines unerschlossenen Neubaugebietes zu kaufen. Dem Flurstück ist bereits ein Grundstück nach Umlegung/Erschließung zugeteilt. Das Grundstück wird 400m² haben und der Kaufpreis des Flurstücks bezieht sich auf diesen Wert. Wir würden ca. 300€/m² zahlen. Für die Erschließung kommen nochmal in etwa 120€/m² hinzu. Somit wären wir bei 120.000€ (Flurstück) + 48.000€ (Erschließung) = 168.000€ (Gesamt).
Sollten wir nun doch die Option auf unser 1. Wahl Neubaugebiet erhalten, würden wir gerne wieder das Flurstück oder bereits das erschlossene Grundstück weiterverkaufen. Im Falle des Verkaufs des Flurstücks wäre das easy, ist ja quasi 1:1 das Gleiche. Wie sieht es aber aus, wenn wir das erschlossene Grundstück verkaufen - worauf zahlen wir nun die Spekulationssteuer.
Nehmen wir an, wir würden das Erschlossene Grundstück für 200.000€ verkaufen, haben dafür aber nur 120.000€ bzw. 168.000€ (mit Erschließung) gezahlt. Wird für die Spekulationssteuer nun die 120.000€ oder die 168.000€ angesetzt.
Im Fall #1 wären das 8.000€ Verlust, im Fall #2 aber 16.000€ Gewinn, was natürlich ein beträchtlicher Unterschied wäre.
Oder gibt es in diesem Fall ganz andere Regelungen?
Danke euch im Voraus!
1 Antwort
Dürftet ihr es überhaupt weiterverkaufen? Normalerweise halten sich in der aktuellen Zeit Gemeinden ein Verkaufsverbot / Rückfallrecht bei Neubaugebieten vor. Also geht es zum ehemaligen Kaufpreis zurück an die Gemeinde und wird neu laut Liste verteilt.
Falls doch, wären die Kosten für die Erschließung natürlich vom Gewinn abzuziehen.
Hi, das Neubaugebiet besteht aus ca 30 ganz schmalen aber recht langen Flurstücken (Ackerland). Diese Flurstücke sind im Besitz vers. Leute (Einwohner, Bauern, Erben,...). Der Verkauf der späteren erschlossenen Grundstücke läuft dann über die jeweiligen Parteien. Die Stadt hat natürlich auch ein paar Flurstücke gekauft, aber der Rest wird von den Flurstückeigentümern verkauft. Somit ist man nicht an die Stadt oder deren Rückkaufrecht gebunden.