Hallo,

Wir haben vom Bauträger ein Reiheneckhaus samt Grundstück gekauft. Nach Fertigstellung des Baus, wurde von der Stadt die Vermessung des Grundstücks vorgenommen. Dabei wurden auch die Grundstücksgrenzen in Form von Gemarkungen gesetzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass der öffentliche Bürgersteig vor meinem Haus sich vollständig auf meinem Grundstück befindet. Wir sprechen von einer Länge von knapp 8,5m. An der breitesten Stelle ist der Bürgersteig ca. 2,50m und an der schmallsten stelle ca. 2m. Ich schätze, dass das insgesamt ca. 20qm sind. Ich habe dem Bauträger darauf angesprochen. Dieser sagte mir das weder im Baulastenverzeichnis (liegt mir vor) noch im Grundbuch (liegt mir natürlich auch vor) ein Wegerecht oder ähnliches eingetragen ist. Er hätte sich auch diesbezüglich bei der Stadt gemeldet, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Seiner Meinung nach darf ich damit machen was ich will. Darf ich nun den Gehweg wie mein Privateigentum nutzen und nach meinen Vorstellungen gestalten? Darf ich sogar einen Zaun ziehen? Welche Möglichkeiten habe ich? Hintergrund: der Gehweg wird gerne als Parkfläche genutzt. Sogar meine Einfahrt wird permanent zugeparkt. Ich möchte diesen Zustand nicht mehr und würde gerne hier gerne mein Eigentum selber nutzen bzw. schützen. Danke im voraus!

LG

HappyLion