Steuerliche Frage?
Hallo, ich benötige einen Rat bzw. einen Tipp. Mein Bruder hat in Schleswig Holstein (nähe Elmshorn) vor 1 Jahr ein Grundstück gekauft. Er hat die Grunderwerbsteuer und alle anderen Kosten schon bezahlt. Nun will er, dass wir dort zusammen ein Doppelhaus bauen. Um die Schenkungssteuer drum herum kommen wir nicht. Das Grundstück hat 160 Tsd. gekostet und laut der Schenkungssteuerberechnung müsste ich für den Überlassungsvertrag ca. 10000 € zahlen. Das ist ja erstmal ok. Meine eigentliche Frage wäre, ob ich auch zusätzlich für das Grundstück Grunderwerbsteuer zahlen muss? Die 2 und letzte Frage wäre, da wir planen ein Haus zu bauen ob ich später für das Haus auch Grunderwerbsteuer zahlen müsste wenn es fertig ist. Er müsste das nicht zahlen, weil er das vor über 6 Monate gekauft hat und der Grundstückverkäufer und Bauunternehmen 2 verschiedene Firmen sind. Da muss mein Bruder für das Haus keine Grunderwerbsteuer zahlen. Es ist eine WEG. Also es zählt wie ein Zweifamilienhaus. Wenn ich mich ins Grundbuch nächsten Monat eintragen lasse und im 3 Monaten wird das Haus durch ein Bauunternehmen gebaut wird, müsste ich für das Haus auch Grunderwerbsteuer zahlen, da ich die 6 monatige Frist nicht einhalte? Ich wäre für eine richtige Antwort oder Tipps sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Ihr seid völlig Ahnungslos und habt Euch nciht beraten lassen.
- Schenkungssteuer und Grundewerbsteuer schließen sich aus. Bei Schenkung gibt es keine Grunderwerbsteuer.
- Du könntest, wie @wilees schrieb das Grundstück auch kaufen, weil die Grunderwerbsteuer geringer ist. Besser wäre es gewesen gleich gemeinsam zu kaufen.
- Wenn das Haus gebaut udn gekauft wird, zahlt ihr keine Grunderwerb- oder Schnekungssteuer.
- Wie es weitergeht, hängt auch vom Vertrag ab, der Dich zum Eigentümer/Miteigentümer macht.
- Es gibt die Möglichkeit, dass Dir das Grundstück zur Hälfte gehört, verbunden mit dem Sondereigentum an der einen Haushälfte, oder die Möglichkeit, dass Ihr Realteilungmacht, also zwei vermessene Einzelgrundstücke und die Haushälften genau auf der Grundstücksgrenze zusammen treffen. Wie es geplant ist, hast Du uns verschwiegen.
- Bevor Ihr zum Notar geht, sollte der Weg zu einem Steuerberater führen, der sich damit auskennt. Wie kann man Hunderttausende ausgeben, aber den Weg zum Steuerberater scheuen?
Ich hatte gelesen, dass wenn man das Grundstück kauft und sofort danach ein Haus baut und nicht mindestens 6 Monate oder 1 Kalenderjahr wartet, man auch auf das gebaute Haus die Grunderwerbsteuer zahlt. Ich dachte, dass ich hier danach fragen kann, ohne zu einem Steuerberater zu gehen.
Entsschuldige, aber ich dachte, Du wolltest eine vernünftige Gesamt lösung.
Unnein, was Du da gelesen hast, ist Quatsch. Wo hat das denn gestanden?
https://www.heid-immobilienbewertung.de/ratgeber/grunderwerbsteuer/
Ziemlich unten bei: Grunderwerbsteuer Haus und Grundstück getrennt
Und hier:
https://www.drklein.de/grunderwerbsteuer.html
Ziemlich am Anfang oder in der Mitte bei:
1. Neubau: Grundstück einzeln erwerben
Wird beides gleichzeitig aus einer Hand erstanden, ermittelt sie sich aus dem gesamtem Kaufpreis. Um lediglich für den Kauf des Grundstücks Steuern zahlen zu müssen, ist es wichtig, für den Grundstückskauf und den Hausbau zwei getrennte Verträge abzuschließen. Getrennt bedeutet hier, dass eine zeitliche und inhaltliche Trennung der Verträge besteht. Zum einen dürfen Grundstücksmakler und Bauunternehmer nicht zu einer Unternehmensgruppe gehören, zum anderen sollte eine Schonfrist von mindestens einem halben Jahr eingehalten werden. Andernfalls geht das Finanzamt davon aus, dass es sich um ein einheitliches Vertragswerk handelt und verlangt die Grunderwerbsteuer für den gesamten Kaufpreis von Grundstück und Neubau.
Es handelt sich um Verträge beim Erwerb aus einer Hand udn ausserdem ist der Text schlecht gemacht.
Es fehlt ein Oder. Wenn ich mit Unternehmen A den Bauvertrag mache udn von Herrn Y das Grundstück habe, und Y ist nicht an A beteiligt ist es völlig egal.
Die frist tritt nur ein, wenn es einen Zusammen hang gibt, dann muss geprüft werden, ob ees einen Zusammenhang der beiden verträge gibt.
Warum erwirbst du den Grundstücksanteil nicht käuflich ( 80.000 abzüglich 20.000 schenkungssteuerfrei * 6,5% Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein = 3.900 Euro)
Anteilige Grunderwerbssteuer für das Haus müsstest Du nur bezahlen, wenn Du beides aus einer Hand erwirbst.
Weil ich in einem anderen Forum gelesen hatte, dass mann nach dem/einem Kauf von einem Grundstück mindestens 6 Monate oder 1 Kalenderjahr warten muss um darauf ein Haus zu bauen, sonst würde ich für das gebaute Haus auch Grunderwerbsteuer bezahlen. Nun weiß ich nicht was und wie ich es machen soll.
Danke für die Info. Ja leider waren wir Ahnungslos. Es war ja eigentlich nicht so geplant. Es hat sich alles nach dem Kauf des Grundstücks ergeben. Vorher war das leider nicht so geplant. Also das soll keine reale Teilung sein. Es soll eine WEG (Wohneihentumsgemeinschaft) sein. Ich hatte gelesen, dass wenn man das Grundstück kauft und sofort danach ein Haus baut und nicht mindestens 6 Monate oder 1 Kalenderjahr wartet, man auch auf das gebaute Haus die Grunderwerbsteuer zahlt. Ich dachte, dass ich hier danach fragen kann, ohne zu einem Steuerberater zu gehen. Wir wollen nächsten Monat bauen und ich wollte Tipps haben, wie ich es richtig machen soll ohne zusätzliche Kosten oder Überraschungen später. Danke im Voraus. LG Nana