Steuerliche Frage?
Hallo, ich benötige einen Rat bzw. einen Tipp. Mein Bruder hat in Schleswig Holstein (nähe Elmshorn) vor 1 Jahr ein Grundstück gekauft. Er hat die Grunderwerbsteuer und alle anderen Kosten schon bezahlt. Nun will er, dass wir dort zusammen ein Doppelhaus bauen. Um die Schenkungssteuer drum herum kommen wir nicht. Das Grundstück hat 160 Tsd. gekostet und laut der Schenkungssteuerberechnung müsste ich für den Überlassungsvertrag ca. 10000 € zahlen. Das ist ja erstmal ok. Meine eigentliche Frage wäre, ob ich auch zusätzlich für das Grundstück Grunderwerbsteuer zahlen muss? Die 2 und letzte Frage wäre, da wir planen ein Haus zu bauen ob ich später für das Haus auch Grunderwerbsteuer zahlen müsste wenn es fertig ist. Er müsste das nicht zahlen, weil er das vor über 6 Monate gekauft hat und der Grundstückverkäufer und Bauunternehmen 2 verschiedene Firmen sind. Da muss mein Bruder für das Haus keine Grunderwerbsteuer zahlen. Es ist eine WEG. Also es zählt wie ein Zweifamilienhaus. Wenn ich mich ins Grundbuch nächsten Monat eintragen lasse und im 3 Monaten wird das Haus durch ein Bauunternehmen gebaut wird, müsste ich für das Haus auch Grunderwerbsteuer zahlen, da ich die 6 monatige Frist nicht einhalte? Ich wäre für eine richtige Antwort oder Tipps sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Ihr seid völlig Ahnungslos und habt Euch nciht beraten lassen.
- Schenkungssteuer und Grundewerbsteuer schließen sich aus. Bei Schenkung gibt es keine Grunderwerbsteuer.
- Du könntest, wie @wilees schrieb das Grundstück auch kaufen, weil die Grunderwerbsteuer geringer ist. Besser wäre es gewesen gleich gemeinsam zu kaufen.
- Wenn das Haus gebaut udn gekauft wird, zahlt ihr keine Grunderwerb- oder Schnekungssteuer.
- Wie es weitergeht, hängt auch vom Vertrag ab, der Dich zum Eigentümer/Miteigentümer macht.
- Es gibt die Möglichkeit, dass Dir das Grundstück zur Hälfte gehört, verbunden mit dem Sondereigentum an der einen Haushälfte, oder die Möglichkeit, dass Ihr Realteilungmacht, also zwei vermessene Einzelgrundstücke und die Haushälften genau auf der Grundstücksgrenze zusammen treffen. Wie es geplant ist, hast Du uns verschwiegen.
- Bevor Ihr zum Notar geht, sollte der Weg zu einem Steuerberater führen, der sich damit auskennt. Wie kann man Hunderttausende ausgeben, aber den Weg zum Steuerberater scheuen?
Warum erwirbst du den Grundstücksanteil nicht käuflich ( 80.000 abzüglich 20.000 schenkungssteuerfrei * 6,5% Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein = 3.900 Euro)
Anteilige Grunderwerbssteuer für das Haus müsstest Du nur bezahlen, wenn Du beides aus einer Hand erwirbst.