Ist es beim Notar günstiger Grundstückskauf und Grundschuldbestellung zusammen zu erledigen?
Hallo, ich möchte ein Grundstück für 35.000€ kaufen (keine Grundschuld benötigt) und ca. ein Jahr später ein Haus bauen und dafür eine Grundschuld über 300.000€ bestellen. Wenn ich diese Daten in hiesige Notarkostenrechner eingebe, kommt raus, dass es günstiger wäre, beides zusammen machen zu lassen, als zunächst das Grundstück zu kaufen und dann später die Grundschuld zu bestellen, wenn die Hausplanungen abgeschlossen sind.
Dies kommt daher, dass beim Fall, wo alles zusammen abgewickelt wird als Verkehrswert der deutlich günstigere Grundstückswert angenommen wird um Betreuungs- und Vollzugsgebühren zu berechnen. Wenn ich eine Grundschuld separat bestelle ist der Verkehrswert dann aber der deutlich höhere Wert der zu bestellenden Grundschuld und die Notarkosten steigen deutlich.
Spielgelt das so die Realität wieder? Ist es wirklich günstiger, beides in einem machen zu lassen? Oder pauschalisieren diese Rechner hier zu viel?
2 Antworten
Justa:
Die Höhe der Notargebühren errechnen sich
1) für die Beurkundung des Kaufvertrags aus dem Kaupreis für das Baugrundstück,
2) für die Beurkundung Grundschudbestellung aus der Höhe des Baudarlehens.
Im Falle der Beurkundungen in einem Termin sparst du bestenfalls ca. zwei Stunden Freizeit.
Hast du bereits mit dem Darlehensgeber den verbindlichen Darlehensvertrag über 300 000 € abgeschlossen und die Grundschuld-Bestellungs-Formulare und den Notauftrag in Händen?
Hi, danke für die Antwort. Nein, das waren nur Beispielwerte. Ich habe weder das eine noch das gemacht. Es ging mir hier darum im Vorfeld zu klären, ob es Sinn macht den Kauf irgendwie noch aufzuschieben, um bereits Klarheit über die Höhe des Darlehensbetrages zu haben und dann (falls günstiger) die Grundschuldbestellung direkt mit dem Grundstückskauf zusammen zu legen.
..da beide getrennte Geschäftsvorfälle sind, die vom Notar gem. Tabelle abgerechnet werden, bringt es keinen finanziellen Vorteil, bei Beurkundung des Kaufvertrages auch gleich die (dann von der Summe her passenden) Grundschuldeintragung zu beurkunden...auch wenn der Notar dann meistens Zeit spart (und ein Fan von gemeinsamer Beurkundung ist)...