BAUPLATZ AM FELDRAND?

3 Antworten

Klar Ihr seit verarscht worden. Das war ja auch 2017 Bauerwartungs-Land.

Stellt sich die Frage von wem Ihr gekauft habt? Von Gemeinde oder Stadt, da würde ich den Aufpreis + Grunderwerbsteuer zurück fordern. Mal sehen wie die das begründen. Wenn Die nicht zahlen wollen, Widerspruch beim B-Plan bei Anhörung einlegen. Auf jeden Fall jetzt eine Rechtschutzversicherung für Grund und Boden abschließen. Dann könnt Ihr prozessieren.

Wenn es Makler oder Erschließungsgesellschaft war, würde ich das fehlerhafte Exposee reklamieren, wenn was zur Lage drin steht.


Alarm67  22.03.2021, 15:03

RS abschließen ist nunmehr wohl zu spät! Der Schaden ist bereits eingetreten.

Oder meinst Du wirklich, man kann noch eine Feuerversicherung abschließen, wenn das Haus bereits brennt? 😜😁

hildefeuer  22.03.2021, 15:55
@Alarm67

Bei Baugenehmigungen und B-Plänen ist das anders. Die Baugenehmigungen sind doch noch nicht erteilt. Ob der B-Plan rechtskräftig ist, weis man doch nicht. Da braucht doch nur jemand eine Grenzbebauung beantragen, oder eine B-Plan Änderung. Ich hatte den Fall, das ein Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft keine ausreichenden Genehmigungen hatte und diese erst nach Errichtung der Gebäude beantragt hat. Meine nachträglich abgeschlossene RS hat bezahlt. Da geht einiges. Bei rechtskräftigen B-Plänen braucht man ja gar keine Genehmigungen, Nachbarn können trotzdem klagen. Man erfährt so ja nicht was gebaut werden soll. Was genau gebaut werden soll, erfährt man dann ja nur auf dem Klageweg, sonst nicht.

Ein freier Ausblick ist nicht per Gesetz geschützt.

PP = Persönliches Pech

Da haftet NIEMAND für, ihr bekommt nicht einen Cent erstattet.

PS:

Konnte man das nicht schon erahnen, dass dort evtl. weitere Erweiterungen geplant sind?