Grundstück besteht teilweise aus "Waldfläche" - Bedeutung?
Hallo zusammen,
ich habe ein Haus im Blick, das ich gerne kaufen möchte. Das dazugehörige Grundstück besteht aus zwei Flurstücken:
- Gebäude- und Freifläche (hier steht das Haus + Terrasse)
- Waldfläche (Garten, direkt angrenzend, dahinter ist tatsächlich Wald)
Was hat das für Auswirkungen wenn ein Teil des Grundstücks als "Waldfläche" deklariert ist? Aktuell haben die derzeitigen Besitzer dort einen Garten angelegt. Gibt es hier bestimmte Regeln im Vergleich zu einem "normalen Garten" auf einem normalen Grundstück?
Gemäß Bebauungsplan ist die Waldfläche als "private Grünfläche" (= kein Baufenster) deklariert. Dementsprechend dürfte man dieses Stück sowieso nicht bebauen.
Danke!
2 Antworten
Die erstgenannte Klassifizierung entstammt wahrscheinlich dem Flächennutzungsplan, der die grobe Raumklassifizierung beschreibt. Entscheidend ist der Bebauungsplan der zuständigen Stadt/Gemeinde.
Klärt daher mit dem zuständigen Bauamt, ob es Auflagen für die Waldfläche gibt bzw. ob eine Aufforstung des Grundstücks geplant werden muss. Bei einem Bestandsgarten ist letzteres eher unwahrscheinlich, aber wer weiß schon, ob die Rodung des Waldes an Stelle des Gartens nicht ohne Kenntnis der Stadt/Gemeinde erfolgte, so dass angenommen wird, es befände sich dort noch Wald. Das sollte sich als verbindliche Auskunft jedoch einfach herausfinden lassen.
Danke! Laut Grundbucheintrag ist es "Waldfläche", in echt ist es aber ein ganz normaler Garten, die Nachbarn haben das ebenso als normalen Garten angelegt.
Der Bebauungsplan sieht in der Grünfläche nur eine gewisse Bepflanzung vor. Mich hat nur verwirrt das im Grundbuch der Teil als "Waldfläche" und nicht als "Freifläche" bezeichnet wird.
Die Auswirkungen eines Waldes, der offiziell als sonstige Grünfläche deklariert ist.
Dann ist es offiziell kein Wald. Wenn es Wald wäre, wirst Du Zwangsmitglied der Berufsgenossenschaft für Waldwirtschaft und darfst zahlen. Du kannst den auch abholzen unter Einhaltung der entsprechenden Satzungen und gesetzlichen Regellungen. Du wirst dafür Grundsteuer zahlen müssen. Vermutlich Grundsteuer B, wird gerade neu festgesetzt. Für offiziellen Wald wird Grundsteuer A bezahlt. Die wird nicht neu festgesetzt, weil Bundesgesetz.
Also alles so lassen wie es ist und nicht von Wald sprechen. Vor allem nicht bei offiziellen Stellen.
Was im Grundbuch steht ist nicht entscheidend, sondern die Einstufung zur Grundsteuer. Die kann sich auch ändern und das muss nicht im Grundbuch eingetragen werden. Wald wächst dann von selber.
Danke! Laut Grundbucheintrag ist es "Waldfläche", in echt ist es aber ein ganz normaler Garten, die Nachbarn haben das ebenso als normalen Garten angelegt.