Angenommen eine Erbengemeinschaft erbt Bau-, Wald- und Ackerland-Grundstücke.

Der Erblasser hatte diese Grundstücke selbst schon vor Jahrzehnten von seinen Eltern geerbt.

Das Ackerland war bzw ist verpachtet.

Es kommt zur Erbauseinandersetzung. 

Erbe A erhält Wald und Bauland

Erbe B erhält Wald und Ackerland

Erbe C erhält keine Grundstücke sondern Ausgleichszahlungen von A und B

Was passiert nun, wenn die Grundstücke noch in einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen waren?

Wird dadurch der Betrieb automatisch aufgelöst?

Wer ist für die Versteuerung des Veräußerungsgewinns verantwortlich?

Nur Erbe A bzw. B, da sie Grundstücke übernommen haben oder die Erbengemeinschaft jeweils entsprechend ihrer Erbanteile?