Mich beschäftigt eine Frage bzgl. unserem rückwärtigen Zugang zu unserem Gartengrundstück. Wir wohnen seit ca. 20 Jahren in einer Reihenhaussiedlung. Der Zugang zum Haus (Haustüre) liegt vorne und ist über einen Fußweg an welchem 4 weitere Reihenhäuser liegen zu erreichen. Da wir eins der Mittelhäuser sind ist unser Garten hinten nur durch das Haus oder den Fußweg, der zu 9 weiteren Reihenhäusern führt rückwärtig, möglich. Bis letztes Jahr gab es mit dem Zugang keinerlei Probleme. Schon unsere Vorbesitzer haben den Weg, welcher den Hauseigentümern hinten gehört, genutzt. Seit letztem Jahr hat eines der 9 Reihenhäuser hinten uns einen neuen Eigentümer, dieser verbietet uns nun die Nutzung dieses Fußweges hin zu unserem Garten (es befindet sich ein Gartentor zum Weg hin, der schon von unserem Voreigentümern genutzt wurde). Die restlichen acht Eigentümer sind einverstanden, dass der Weg zu unserem Garten von uns genutzt wird. Der Weg hinten wird von uns gelegentlich genutzt, u.a. 1x im Jahr um die Holzlieferung ins Gartenhaus zu schaffen. Ansonsten gelegentlich um zum Sport zu gehen, oder von unseren Kindern mit Schlitten, die im Gartenhaus genutzt werden.
Meine Frage nun, kann nur eine Partei (von 9) die gelegentliche Nutzung dieses Weges untersagen? Ein Schild ist nicht angebracht.