Erbauseinandersetzung landwirtschaftlicher Grundstücke? Steuer?
Angenommen eine Erbengemeinschaft erbt Bau-, Wald- und Ackerland-Grundstücke.
Der Erblasser hatte diese Grundstücke selbst schon vor Jahrzehnten von seinen Eltern geerbt.
Das Ackerland war bzw ist verpachtet.
Es kommt zur Erbauseinandersetzung.
Erbe A erhält Wald und Bauland
Erbe B erhält Wald und Ackerland
Erbe C erhält keine Grundstücke sondern Ausgleichszahlungen von A und B
Was passiert nun, wenn die Grundstücke noch in einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen waren?
Wird dadurch der Betrieb automatisch aufgelöst?
Wer ist für die Versteuerung des Veräußerungsgewinns verantwortlich?
Nur Erbe A bzw. B, da sie Grundstücke übernommen haben oder die Erbengemeinschaft jeweils entsprechend ihrer Erbanteile?
2 Antworten
Das hängt vom zeitlichen Anlauf ab - vor kurzem erst wurde § 14 (3) EStG eingeführt, der das Problem eventuell teilweise löst (je nachdem, welches Ziel die Erben erreichen wollen), hier ist aber auch § 52 (22c) zu beachten. Je nachdem sollte schnellstens ein Steuerberater mit Zusatzqualifikation "landwirtschaftliche Buchstelle" aufgesucht werden, Antragsfristen könnten (!) ablaufen.
Das ist nicht einfach zu beantworten. Man braucht weitere Informationen. Du solltest Dich an einen Steuerberater wenden, der einen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Landwirtschaft hat.