Wuchernde Brombeer-Hecken vom Nachbargrundstück, ist schneiden auch nach 1. März noch zulässig oder droht Geldstrafe?
Heckenschneiden ist laut Bundesnaturschutzgesetz nur zu bestimmten Monaten erlaubt. Was wenn die Brombeeren vom Nachbargrundstück (künftiges Bauareal) wieder mal stark herüberwuchern (Haus steht auf Grenze)? Der Nachbar regiert leider nicht. Sind dann Ausnahmen gestattet um Folgeschäden am eigenen Gebäude zu vermeiden?
2 Antworten
Klar kann man das auch nach dem 1.3. machen, aber Sträucher auf den Stock setzen ist verboten. Aber die Strafen sind ja sehr hoch (10000€) und es stellt sich die Frage nach Beweisen, die man vorhalten sollte. Man sollte also zuvor das ganze fotografieren. Hinzu kommt das z. B. im niedersächschen Nachbarschafts-Recht steht, das eine Zurück-Schneiden nur von 1.10. bis 28.02. gefordert werden kann. Wie das in anderen Bundesländern aussieht, kannst Du selbst googeln.
Zumal ein Rückschnitt generell nur bei Beeinträchtigung gefordert werden kann.
Gibt es denn Beispiele dafür, das eine Brombeerhecke Gebäude zerstört ober beschädigt hat? Das ist wie all Deine Fragen eher ironisch gemeint.
Wenn Du jetzt selbst abscheidest, must Du das auch selbst entsorgen, soviel ist klar.
Die Brombeeren des Nachbarn sind teilweise in Fugen vom Putz und Dachrinne eingedrungen (Abplatzungen Putz, Verstopfung Rinne).
Den Überhang auf deinem Grundstück kannst du entfernen. Das mit dem Termin 01.03. trifft zu. Also, diese Woche hast du noch Zeit dafür....