Parken in Anlieger frei Strasse?

9 Antworten

Mit der Anerkennung des Anliegergebrauchs als gesteigerter Form des Gemeingebrauchs hat der Gesetzgeber insoweit das gesteigerte Bedürfnis von Grundstückseigentümern bzw. Besitzern gegenüber der Allgemeinheit anerkannt, die an das Grundstück grenzenden öffentlichen Straßen und Wege zur ordnungsgemäßen Nutzung des Grundstücks im gegenüber dem allgemeinen Gemeingebrauch erhöhten Maße zu nutzen.

Der Anliegergebrauch findet indes schon im Wortlaut des § 14a Abs. 1 StrWG NRW eine Grenze dergestalt, dass sich der Grundstücksinhaber nur insoweit auf den gesteigerten Gemeingebrauch berufen kann, als die konkrete Form der Straßennutzung für die ordnungsgemäße Nutzung des Grundstückes erforderlich ist.

Gewährleistet sind danach vor allem der Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit des Grundstücks von der Straße her. Diese Zugänglichkeit ist bei einem Grundstück im Regelfall dann gegeben, wenn das Grundstück auch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden kann. § 14a StrWG NRW garantiert allerdings nur eine genügende Verbindung mit der Anliegerstraße und deren Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Die Vorschrift vermittelt hingegen keinen Anspruch auf Bequemlichkeit und Leichtigkeit des Zugangs zu dem Grundstück.Damit einhergehend lässt sich mit Blick auf den Anliegergebrauch des Klägers keine wesentliche Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstückes erkennen. Die möglicherweise für den Kläger auf Grund der Parkplatzsituation im C. -Straße entstehenden Umstände, dass dieser gezwungen sein mag, in gewisser Entfernung von seinem Grundstück zu parken, beeinträchtigt ebenso wenig die Nutzbarkeit seines Grundstückes, wie der Umstand, dass auf der öffentlichen Straße vor seinem Grundstück des Öfteren Fahrzeuge von Anwohnern stehen mögen.


Das wäre unmittelbar vor meinem Zaun, wo wir immer parken.

So what - die Grünfläche gehört der "Allgemeinheit" / öffentlicher Grund und somit hast Du keinen Rechtsanspruch dort zu parken.

Auch besucher von Anliegern können dort parken.

Auch Besucher von anderen Anliegern dürfen einfahren und parken.

Nicht parken dürfen Besucher von Nachbarn aus einer anderen Straße, Bußgeld 55,-€.

Dieser Rasenstreifen gehört Dir halt nicht, sondern ist öffentlicher Grund. Kauf ihn doch der Gemeinde ab.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiYofjiov6HAxVC3QIHHfd2Bi8QFnoECBMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.adac.de%2Fverkehr%2Frecht%2Fverkehrsvorschriften-deutschland%2Fanlieger-frei%2F&usg=AOvVaw2GnPQDgknYW48OfWU3l93o&opi=89978449

Der Grünstreifen wird regelmäßig dem Gehweg gleichgestellt, auch wenn er keiner ist. Du darfst dort also auch nicht parken. Ausnahme: der Grünstreifen gehört zu deinem Grundstück (dein Eigentum) oder er gilt als ausreichend befestigter Seitenstreifen und ein Verkehrszeichen weist ihn als Parkfläche aus. Das wäre dann aber eine Seltenheit.

Quelle und zum Nachlesen: https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/parken-auf-gruenflaeche/#:~:text=Ist%20das%20Parken%20auf%20einem,kann%20es%20auch%20abgeschleppt%20werden.

Wenn ihr dort also "immer parkt", wäre es jedes Mal ordnungswidrig. Da kann man den Nachbarn doch schon dankbar sein, dass sie so das bislang so entspannt gesehen haben. Empfehlenswert wäre also, keine schlafenden Hunde zu wecken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Antwort steht in Deiner Frage: "Mein Grundstück ist mit einem Zaun abgegrenzt. Vor dem Zaun..." Also ausserhalb Deines Grundstücks. - Ja !

Woher ich das weiß:Recherche