Erbe Geschwister / Bei Auszahlung für Grundstück Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer?
Hallo zusammen,
ich habe mit meinem Bruder das Haus von meinem Onkel geerbt. Wir beide stehen also jetzt im Grundbuch. Ich würde nun gerne meinen Bruder auszahlen, sodass ich alleinige Besitzerin bin. Ich habe gehört, dass dann für mich zusätzlich zur Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer fällig wäre.
- Ist das korrekt oder wird eventuell Grunderwerbssteuer fällig?
- Wie wird der Steuerbetrag dann fest gesetzt? Bsp. Marktwert sind 100.000€, ich verkaufe den Teil aber für nur 50.000€ an meinen Bruder, was wird dann angesetzt?
1 Antwort
- Für die Erbschaft von Eurem Onkel zahlt ihr beide jeweils Erbschaftsteuer.
- Für den Kauf der Hälfte Deines Bruders zahlst Du Grunderwerbsteuer. Schenkungssteuer nur, wen er Dir seine Hälfte schenken würde, oder aber weit unter dem Wert verkaufen würde.
Habt Ihr von Eurem Onkel nur das Haus geerbt, oder auch noch andere Sachen/Geld?
Wann war die Erbschaft?
Nun ist alles durcheinander. Zum einen ist diese Ergänzungsfrage keine Antwort, auf meine Rückfrage und zum zweiten passt das überhaupt nicht zusammen.
Es gäbe u. U. die Chance, dass es grunderwerbsteuerfrei ist.
Wenn dem nicht so ist, kann es sein, das Grunderwerbsteuer anfällt, oder das Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer anfällt.
Wert 100.000,-, verkauft für 50.000,-. 6,5 % Grunderwerbsteuer auf 50.000,- = 3.250,- Euro und Schenkungssteuer auf 30.000,- Euro (50.000,- - 20.000,- Freibetrag).
Hilfreich wäre ein kompletter Sachverhalt, damit man nicht im Nebel stochert und sich diverse Varianten ausdenken muss.
Also unser Onkel ist im November verstorben.
Wir haben das Grundstück, sowie etwas Geld und eine Auszahlung einer Unfallversicherung geerbt. Zusätzlich habe nur ich noch eine Auszahlung einer Lebensversicherung bekommen.
OK, dann funktioniert es Grunderwerbsteuerfrei.
Du zahlst Dein übriges Erbe (eventuell etwas mehr) an Deinen Bruder, um die Erbschaft auseinander zu setzen.
Auch hier bleibt für mich die Frage, warum so ein Sachverhalt nicht gleich komplett geschildert wird und die Versicherungsauszahlungen verschwiegen wurden.
Hätte die Überlegungen verkürzen können. Sinnloser Aufwand, den man durch 30 Sekunden für komplettes Schreiben verhindern konnte.
Daher meine Frage:
- nach dem Zeitpunkt und
- ob noch weitere Wert vererbt wurden.
Die frage ist nämlich, ob der Nachlass geteilt wurde und dabei eine Zuzahlung erfolgt und ob es sich um die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft handelt, die durch ein Erbe vor 10 Jahren entstanden war.
In über 10 Jahren Finanzfrage habe ich gelernt, dass Sachverhalte nicht immer so sind, wie sie sich auf den ersten Blick lesen.
Ein komplettes Urteil, wenn überhaupt, nur wenn man alle Fakten kennt.
Ja, zwecks der Sachverhalte haben sie absolut recht. Die Schenkungssteuer lässt schon stutzig werden. Kann reine Unwissenheit des Fragestellers sein, oder aber auch nicht. Vielen Dank jedenfalls und ich bin neugierig, ob noch weitere Informationen kommen👍
zum Beispiel:
So entschied zuletzt auch das FG Rheinland-Pfalz am 16.4.2015 (Az. 4 K 1380/13) – Sachverhalt und Gründe zitiert nach einer Mitteilung des Verlag Dr. Otto Schmidt vom 12.05.2015 13:05 und FG Rheinland-Pfalz PM vom 12.5.2015:
Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber tauschen, müssen für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG bleibt ihnen versagt.
D.h. wenn ich es für 100.000 Euro verkaufen würde, würde ich ca. 6500€ Grunderwerbssteuer zahlen und wenn ich es für 50.000€ verkaufe, würde ich nur 6.000€ zahlen (bei einem Steuersatz von 20% und 20.000€ Freibetrag) oder würde bei der Schenkungssteuer dann auch der tatsächliche Wert von 100.000€ angesetzt werden?