"Altes" Grundstück, Neubau, Verkauf, Spekulationssteuer

2 Antworten

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Leider ist Dein Sachverhalt nicht geeignet einen steuerpflichtigen Vorgang zu erkennen, oder zu verneinen.

  1. Dein Vater hat "seid Ewigkeiten" (darf man als mehr als 10 Jahren annehmen), ein Grundstück.

  2. Dies soll abgerissen werden und ein Dreiher Reihenhaus errichtet werden. Das Reihenhaus/die Einheiten soll dann verkauft werden.

Leider ist das für die Frage, Steuer ja/nein leider unklar.

Wer baut das/die Reihenhäuser? Dein Vater, oder ein Bauunternehmen.

Verkauft die Reihenhäuser Dein Vater, oder ein anderer Bauherr?

Beispiele:

Dein Vater verkauft das Grundstück an das Bauunternehmen/den Bauträger. Keine Steuer, weil § 23 nicht gilt, denn über 10 Jahre zwischen Erwerb und Verkauf.

Dein Vater verkauft die 3 Einzelgrundstücke an die jeweiligen Käufer. Ebenso zu beurteilen. Die Käufer haben je einen Vertrag für Ihre Hauseinheit.

Dein Vater läßt das alte Haus abreissen, er ist Bauherr für die drei Reihenhauseinheiten und er verkauft die 3 Einheiten einzeln an die Käufer. Dann wird es eng. Es könnte, weil es ein Vorgang ist, noch Vermögensverwaltung sein. (wahrscheinliche Lösung) steuerfrei, oder es könnte schon gewerbliche Tätigkeit sein und damit steuerpflichtig.


hemuvo 
Beitragsersteller
 11.07.2014, 19:13

Hallo!

Tja, ich muss wohl genauer werden. ...Seid deutlich mehr als zehn Jahren hat er das Grundstück...

Das Grundstück wird geteilt in drei Objekte und somit auch das Reihenhaus. Diese sollen dann einzeln veräußert werden.

Wir werden die Gewerke selber organisieren und vergeben. Mein Vater wird es nicht selbst errichten. Somit ist mein Vater Bauherr! Und er selber wird dann die Wohnungen veräußern. Er tritt als Verkäufer auf.

Ich habe heute beim Finanzamt angerufen und folgendes in Erfahrung gebracht. Wir sollen genau aufschreiben was gemacht werden soll und wie verfahren werden soll. Beim Gespräch mit dem Finanzamt (mit einem Verantwortlichen) wird dann entschieden wie das Finanzamt die Geschichte dann steuerlich behandeln wird. Sollte alles zu unserer Zufriedenheit verlaufen wird vom Finanzamt ein Schhriftstück aufgesetz, indem das Ergebnis festgehalten wird. Dieses Ergebnis ist dann bindend für beide Seiten. Im Idealfall gehen die dann nicht von einer gewerblichen Tätigkeit aus (ist es auch nicht) und wir brauchen keine Einkommenssteuer zahlen. Wenn ich nun genaueres weiß, was den Vorgang angeht, werde ich es hier posten! Dann haben alle etwas davon!!!!

wfwbinder  14.07.2014, 22:33
@hemuvo

Was da erstellt werden soll ist die "verbindliche Auskunft."

Ich weiß nicht, ob ich das getan hätte. Damit ist zwar positiv, aber ggf. auch negativ alles festgelegt.

Nehmt zumindest wenn ihr es auf diesem Weg machen wollt, für die Formulierung der Anfrage, eine Fachkraft.

Ihr verschiebt nämlich die Beurteilung eines tatsächlichen Falles im Nachhinein, auf eine abstrakte Beschreibung im Voraus. Damit kann auch durch nachträgliche Planungsänderungen kaum etwas beeinflußt werden.

Hallo, mich würde interessieren was nun definitiv rausgekommen ist bei Ihrem Sachverhalt. Habe nämlich genau dieselbe Situation. Vielleicht würden Sie gerne antworten! 


hemuvo 
Beitragsersteller
 04.07.2017, 16:11

Das Finanzamt hätte gewerblichen Handel unterstellt und somit war die Geschichte hinfällig!

gobir  04.07.2017, 17:05
@hemuvo

Das ist ja ärgerlich:-( Glauben Sie Sie könnten persönlich mit mir Kontakt aufnehmen .Wäre Super biracdmg@t-online.de