Hallo zusammen,
ich habe bereits in mehreren Foren nachgelesen, allerdings bin ich mir nicht sicher welche Aussage in unserem Fall nun stimmt. Wir haben im Jahre 2021 ein bebautes Grundstück gekauft. Die bestehende Immobilie haben wir abgerissen und ein Zweifamilienhaus errichtet. Das Grundstück möchten wir nun teilen da es für uns einfach zu groß ist. Nun bin ich der Ansicht, das es als selbstgenutzte bewohnte Immobilie zählt sowie auch das "komplette" Grundstück. Die Teilung bzw. der daraus resultierende Verkauf nach "3 Jahren" sollte also nicht der Spekulationsssteuer unterliegen. Also dürfte ich doch 3 Jahre nach Selbstnutzung das geteilte Grundstück verkaufen ohne dies entsprechend über die EK zu versteuern? Mein Steuerberater dagegen meint ich müsse mindestens 10 Jahre warten....aber warum?
Kann jemand hier Licht ins dunkle bringen?
Danke schonmal
Grüße Nico