Wegerecht?
- Wir haben ein Reiheneckhaus mit 2 Garagen im hinteren Teil. Da haben wir kein Wegerecht. Wir befahren den Weg schon 30 Jahre und die Vorbesitzer ebenso lange. Deshalb hatten wir keinerlei Zweifel, als wir 1986 das Haus gekauft haben. Als 2012 ein Neuer Eigentümer einzog, hat er uns die zufahrt verboten, da kein WR. Wir waren sprachlos, weil wir im guten Glauben waren es ist unser Recht.Wir sind trotzdem weiter über das Nachbargrundstück gefahren. Es ist die Zufahrt zur Straße. Dann hat der Nachbar Poller reingesteckt und keiner durfte mehr zu den Garagen, auch die, die WR haben. Wir zum Gericht, Poller raus und wir haben eine einstw. Verfügung bekommen (Gewohnheitsrecht).Nun haben wir eine Unterlassungsklage bekommen wegen Urteil vom 24.01.2020 BGH. Nun bin ich aber noch Hausbesitzerin von Haus Nr.12 und da habe ich ein eingetragenes WR.Das andere Haus ist Nr.16 ohne WR. Wir haben den Prozess verloren. Wir dürfen die Einfahrt benutzen, aber nur bis Haus.Nr. 12, auch steht uns kein Notwegerecht zu. Unsere zwei Garagen Haus Nr. 16 dürfen wir nicht mehr benutzen. Was sagt ihr dazu?
2 Antworten
das sind also min 4 Häuser nebeneinander mit einer Zufahrt von der Strasse
der neue wohnt in Nr.10 und die lassen euch nicht durch?
du in 12
ein anderer in 14
und du auch in 16?
und 10 läßt keinen durch ausser die 12 (dich mit Wegerecht)
oder darf auch die 14 fahren und du als 16 nicht?
Die Mittelhäuser 12 und. 14 haben WR, die Eckhäuser nicht, warum auch immer. Wir brauchen nur über 14 fahren , dürfen wir auch der Nachbar hat nichts dagegen. Es sind auch nur 3 Meter weiter rechts. Aber die Richterin hat so entschieden. Wenn ich das Grundstück von Haus Nr 18 überfahren, dann nur bis H Nr.12. Weil die Nr.16 kein WR hat. Ich kann das nicht verstehen, eigentlich keiner, denn die anderen Grundstücke gehören dem doch nicht.
Und von Nr. 12 kann man keinen Weg zu Nr. 16 bauen? Das wäre die einfachste Lösung.
Die Mittelhäuser haben WR nur die Eckhäuser nicht, warum auch immer? Haus Nr 10hat eben auch kein WR. Der hat sich eine eigene Einfahrt gebaut. Es liegt an der Straße. Alle Anwohner erlauben un die Überfahrten, nur Haus. NR 18 nicht. Es sind 18, 20, 22, 24 Rh. MitHaustür und Vordertreppe. Die Haus Nr. 10, 12, 14, 16, sind die GARTEN/ Garagengrundstücke. Aber nr. 14 erlaubt es uns auch rüberzufahren, sind ja nur 3Meter. Aber das Urteil verbietet es uns.wir gehen in Berufung.
Wir dürfen vom Nachbar Nr. 14 das Grundstück überfahren um zu unserer Garage zu kommen. Nur die Richterin hat es verboten.