Vorzeitiges Erbe für Haus und Grundstück?

1 Antwort

spedddy

Ohne amtl. Vermessung und Aufteilung des (großen) Grundstücks in Alt- und geplantem Neubau oder die Bildung von Wohnungseigentum sind bei mehreren Bruchteileigentümern Schwierigkeiten bei einer späteren Vermögensaufteilung nie auszuschließen. Es sei denn, sie nehmen im Streitfall eine zwangsweise Teilungsversteigerung in Kauf.

Ein dingliches Wohnrecht gilt i.d.R. dann als sicher, wenn es im Grundbuch den einwandfrei ersten Rang inne hat. Andererseits verlangen aber auch Darlehensgeber für ihre Grundschuld die erste Rangstelle. Die Wohnungsberechtigten stehen dann vor der Entscheidung, den ersten Rang zugunsten des Finanzierers aufzugeben und an die zweite Rangstelle zu treten (Rangrücktritt oder mit der Bestellung des Wohnrechts die Bewilligung eines Rangvorbehalts).

Empfehlung:

Ausführliche Beratung durch den Notar ratsam. Das Sicherungsinteresse der Wohnungsberechtigten hat jedenfalls Vorrang.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

speedy05 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 11:13

Danke für den Hinweis! Zum Notar wollen wir auch, uns nur vorher schon mal etwas informieren.