Vorzeitiges Erbe für Haus und Grundstück?
Hallo,
folgende Situation.
Die Eltern besitzen ein Haus mit großen Grundstück, das sie nun den beiden Kindern überschreiben wollen.
Die Kinder wollen das Haus auf eigene Kosten so umbauen, dass es für beide bewohnbar ist. Die Eltern wiederum wollen einen Neubau für sich im großen Garten, den die Kinder zum großen Teil finanzieren sollen und der dann beiden Kindern zu 50% gehört. Die Eltern sollen ein Wohnrecht auf Lebenszeit bekommen.
Worauf sollte man bei diesem Prozedere besonders achten? Welche besonderen Punkte fallen euch für einen notariellen Vertrag ein?
1 Antwort
spedddy
Ohne amtl. Vermessung und Aufteilung des (großen) Grundstücks in Alt- und geplantem Neubau oder die Bildung von Wohnungseigentum sind bei mehreren Bruchteileigentümern Schwierigkeiten bei einer späteren Vermögensaufteilung nie auszuschließen. Es sei denn, sie nehmen im Streitfall eine zwangsweise Teilungsversteigerung in Kauf.
Ein dingliches Wohnrecht gilt i.d.R. dann als sicher, wenn es im Grundbuch den einwandfrei ersten Rang inne hat. Andererseits verlangen aber auch Darlehensgeber für ihre Grundschuld die erste Rangstelle. Die Wohnungsberechtigten stehen dann vor der Entscheidung, den ersten Rang zugunsten des Finanzierers aufzugeben und an die zweite Rangstelle zu treten (Rangrücktritt oder mit der Bestellung des Wohnrechts die Bewilligung eines Rangvorbehalts).
Empfehlung:
Ausführliche Beratung durch den Notar ratsam. Das Sicherungsinteresse der Wohnungsberechtigten hat jedenfalls Vorrang.
Danke für den Hinweis! Zum Notar wollen wir auch, uns nur vorher schon mal etwas informieren.