Entfällt der Bauzwang wenn ich das Nachbargrundstück mit meinem vereinige?

1 Antwort

Wenn das ein Bauzwang der Gemeinde ist, dann müsst ihr trotzdem bauen. Da ändert auch die Vereinigung mit dem anderen Grundstück nichts.

Der Bauzwang dient dazu, dass die Grundstücke mit Wohnraum bebaut werden sollen und man nicht spekuliert oder das als Gartenland anderweitig nutzt. Deshalb wird die Gemeinde da wahrscheinlich drauf bestehen, dass gebaut wird. Aber natürlich kannst Du mal nachfragen, ob die eine Ausnahme machen. Ich glaubs aber nicht.


Sprotte123 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 22:20

Danke schon mal.

Der Bürgermeister weiß, dass wir nicht bauen wollen und hat der Vereinigung zugestimmt. Soll ich mir das dann lieber schriftlich geben lassen, dass er den Bauzwang aufhebt? Hat das Grundbuchamt da auch etwas zu sagen oder nur die Gemeinde?

AndiRat  08.12.2021, 22:25
@Sprotte123

Dem Grundbuchamt ist das egal. Es geht um die Gemeinde. Du solltest Dir das von der Gemeinde schriftlich geben lassen.

hildefeuer  09.12.2021, 13:12
@Sprotte123

Es ist ja so, das der Bauzwang über eine Rückübertragung ausgeübt wird. Wenn also der Zusammenlegung zugestimmt wird, da muss das Bauamt der Gemeinde zustimmen, ist das in trockenen Tüchern. Man kann das ja jederzeit später wieder teilen lassen. Muss dazu ja nicht mal neu vermessen werden. Das einzige was kommen kann, sind anteilige Erschließungskosten. Die Strasse muss ja bezahlt werden.

AndiRat  09.12.2021, 13:49
@hildefeuer

Es kommt vermutlich auf die genaue Regelung im Einzelfall an. Vor allem darauf, ob der Bauzwang im Kaufvertrag - also privatrechtlich - oder durch hoheitliche Maßnahmen mit dem BauGB, § 176 BauGB - Baugebot - dejure.org, etc. geregelt ist. Am Sichersten wäre es jedenfalls, wenn die Gemeinde den Verzicht auf den Bauzwang schriftlich, oder besser notariell, z.b. im Kaufvertrag, erklärt.